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Bebauungsplan

Nr. 99012011000000

Bevor Sie genauere Pläne machen, wie Sie ein Grundstück, das Sie erworben haben oder erwerben wollen, bebauen werden, sollten Sie klären, was im zugehörigen Bebauungsplan steht.
Der Bebauungsplan hat die Aufgabe, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke durch rechtsverbindliche Festsetzungen zu bestimmen. Er ist die rechtliche Voraussetzung für die Zulässigkeit einzelner Bauvorhaben.
Inhalte eines Bebauungsplans können beispielsweise sein:

    • Wohngebiet, Mischgebiet, Gewerbegebiet
    • Geschoss- und Grundflächenzahl, Maximale Gebäudehöhe, Zahl der Vollgeschosse
    • offene oder geschlossene Bauweise
    • überbaubarer Grundstücksbereich
    • örtliche Verkehrsflächen

Bebauungspläne umfassen in der Regel mehrere Straßen oder ganze Gebiete.

An wen muss ich mich wenden?

Für eine rechtsverbindliche Auskunft wenden Sie sich bitte an die Bauaufsicht des Wetteraukreises oder das Stadtbauamt der Stadt Büdingen.