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Zu den Sitzungen der Stadtverordnetenversammlungen können Bürgeranfragen gestellt werden. Diese sind schriftlich spätestens drei Tage vor der Sitzung einzureichen und sollen Themen und Fragestellungen betreffen, die in der Zuständigkeit der Stadtverordnetenversammlung liegen oder wichtige Fragen behandeln, die für die Allgemeinheit von Interesse sind.
Die Bürgeranfragen werden in der Sitzung durch den Magistrat, Bürgermeister oder die Erste Stadträtin beantwortet. Nach der Sitzung erhält der/die Fragesteller/in eine schriftliche Antwort zugesendet.
Für Anfragen und Anregungen an die Stadtverwaltung und Ihre Ämter nutzen Sie bitte den Mängelmelder oder unsere allgemeinen Kontaktmöglichkeiten.
Büro für Organarbeit
Eberhard-Bauner-Allee 1663654 Büdingen
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