Aufgaben und Rechte
Die Aufgaben der Ortsbeiräte richten sich nach den Bestimmungen des § 82 der Hessischen Gemeindeordnung.
Anhörungsrecht
Der Ortsbeirat wird zu allen wichtigen Angelegenheiten gehört, die den Ortsteil betreffen, insbesondere zu:
- Haushaltsplanungen
- Baumaßnahmen im Ortsteil
- Flächennutzungs- und Bebauungsplänen
- Infrastrukturmaßnahmen
- Grundstücks- und Gebäudeverkäufen
- Verkehrsangelegenheiten
- Straßenbenennungen
- Ortsbezogenen Veranstaltungen und Festen
Vorschlagsrecht
Der Ortsbeirat kann Vorschläge zu allen Themen machen, die den Ortsteil betreffen. Diese Vorschläge werden von der Stadtverwaltung und den städtischen Gremien geprüft.
Eigenes Budget
Jedem Ortsbeirat steht ein eigenes Budget für ortsteilbezogene Projekte und Maßnahmen zur Verfügung.