Weihnachtszauber - Informationen für Beschicker
Mittwoch, 02. Dezember bis Sonntag, 06. Dezember 2026
Der Büdinger Weihnachtszauber gehört zu den stimmungsvollsten Weihnachtsmärkten der Region. Um die Qualität des Marktes zu bewahren und stetig zu verbessern, freuen wir uns über neue, hochwertige Angebote und engagierte Beschicker. Auf dieser Seite finden Sie die wichtigsten Informationen, die Sie vor einer Bewerbung wissen sollten.
Der Büdinger Weihnachtszauber findet immer von Mittwoch bis Sonntag am zweiten Adventswochenende statt. Rund 90 Aussteller, fast 200 geschmückte Weihnachtsbäume, tausende Lichter, ein vielfältiges Programm an mehreren Spielorten sowie Walking Acts ziehen jedes Jahr zehntausende Besucher in unsere historische Altstadt.
Marktstruktur und Zonen
Der Weihnachtszauber erstreckt sich über fünf Tage und gliedert sich in verschiedene Bereiche:
Neustadt, Marktplatz, Damm und Altstadt
Diese Bereiche bilden den klassischen Weihnachtsmarkt, der von Mittwoch bis Sonntag geöffnet ist.
Hier gilt Holzbudenpflicht.
Sie können entweder
• eine eigene Holzbude mitbringen oder
• eine unserer Holzbuden (3 × 2 m) mieten (siehe technische Beschreibung der Hütten).
Ausnahmen sind nur nach vorheriger Rücksprache und schriftlicher Zustimmung durch die Marktleitung möglich.
Hans-Velten-Heuson-Anlage & Oberhof
In diesen Bereichen findet über alle fünf Markttage ein mittelalterlicher Weihnachtsmarkt statt.
Händler schlagen hier mittelalterliche Zelte auf oder nutzen eigene Holzstände. Auch hier können Hütten der Stadt Büdingen gemietet werden.
Kirchplatz (ab Freitag)
Um auch Beschickern, die nur am Wochenende Zeit haben, die Teilnahme zu ermöglichen, erweitern wir das Marktgelände ab Freitag um den Bereich rund um die Marienkirche.
Hier sind auch Pavillons und konventionelle Stände zugelassen.
Bewerbungsverfahren und Standgebühren
Nach Abgabe der unverbindlichen Bewerbungen werden alle Eingänge gesammelt und ausgewertet. Anschließend erstellen wir einen vorläufigen Standplan, um auf dieser Grundlage die entsprechenden Verträge anbieten zu können.
Sie erhalten den Vertrag per Post und können dort die Standgebühr sowie alle Vertragsbedingungen einsehen.
Wenn Sie einverstanden sind, senden Sie den Vertrag unterschrieben zurück.
Sollten Sie nicht teilnehmen wollen, bitten wir um eine kurze schriftliche Absage.
Die Standgebühren für den Büdinger Weihnachtszauber werden nach einer Gebührentabelle berechnet. Die Höhe richtet sich nach verschiedenen Faktoren, insbesondere:
• Art und Umfang des Angebots
• Größe des Standes
• Lage bzw. Zone des Standplatzes
• Zusätzliche technische Anforderungen
Zudem fallen Pauschalen für Wasser, Strom, Müllentsorgung und weitere infrastrukturelle Leistungen an.
Achtung! Die Angabe der Anzahl an benötigten Stromanschlüssen ist verbindlich! Es können aus organisatorischen Gründen vor Ort nur die Anschlüsse bereitgestellt und genutzt werden, die in der Bewerbung angemeldet und vertraglich vereinbart wurden. Sollten Sie doch mehr Stromanschlüsse benötigen, ist dies bis 14 Tage vor Marktbeginn schriftlich unter Angabe von Art und Menge der insgesamt benötigten Anschlüsse mitzuteilen. Eine zuverlässige Planung der Infrastruktur ist sonst nicht möglich. Die Nachmeldung wird mit einer Gebühr berechnet.
Da jede Bewerbung einzeln geprüft und anhand dieser Kriterien bewertet wird, kann vorab keine verbindliche Aussage zu den Standgebühren getroffen werden. Die genaue Gebühr wird erst im Zuge der Bewerbungsprüfung ermittelt und Ihnen anschließend mit dem Vertragsentwurf mitgeteilt.
Pfandsystem und Tassen
Um Abfall zu vermeiden und ein einheitliches Erscheinungsbild des Marktes zu gewährleisten, nutzen wir ein zentrales Pfandsystem mit Weihnachtstassen.
Beschicker erhalten die Tassen direkt von uns und können sie gegen Pfand ausgeben. Das Pfand wird bei Rückgabe der Tassen an die Besucher erstattet.
Auf dem gesamten Gelände sind mehrere Spülstationen verteilt, an denen die Tassen gereinigt und wieder einsatzbereit gemacht werden können.
Die Standorte der Spülstationen teilen wir rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn mit.
Die Nutzung der städtischen Tassen ist nicht verpflichtend. Es können auch eigene Tassen genutzt und an den Spülstationen gespült werden. Die Ausgabe von Einweg-Bechern ist nicht gestattet.