Grillhütte Vonhausen
Die Nutzung der Anlage bedarf grundsätzlich der vorherigen Genehmigung durch den Magistrat der Stadt Büdingen, vertreten durch den Außenstellenleiter. Mit dem Nutzer wird eine Nutzungsvereinbarung geschlossen. Mit dieser erkennt der Mieter die Benutzungs- und Gebührenordnung an. Schlüsselempfang und -rückgabe sowie die Abnahme der Anlage wird vor der Nutzung mit dem Außenstellenleiter vereinbart.
Die Nutzung der Anlage ist von Mitte März bis Ende Oktober möglich. Reservierungen können Sie über den nebenstehenden Externen Link tätigen.
Bitte melden Sie sich eine Woche vor Veranstaltung bei Herrn Arno Dörr (Außenstellenleiter).
Keine Genehmigung bedarf die Nutzung des Spielplatzes sowie kurzfristiges Verweilen bei Spaziergängen und Wanderungen. Grundsätzlich kann die Anlage jedermann zur Verfügung gestellt werden. Eine gewerbliche Nutzung für Auswärtige ist ausgeschlossen.
Die Nutzung kann im Einzelfall versagt werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn eine Gefahr oder Störung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit zu befürchten ist.
Ein Rechtsanspruch auf Nutzung besteht nicht.