Grundsteuerreform
Die Reform der Grundsteuer befindet sich auf der Zielgeraden!
Ab dem 1. Januar 2025 wird die Grundsteuer auf Grundlage der neuen Regeln und neuen Hebesätze erhoben. Die Gemeinden müssen daher rechtzeitig neue Hebesätze für die Grundsteuer A und B festsetzen.
Seitens des Gesetzgebers wurde dabei empfohlen die Grundsteuerreform aufkommensneutral umzusetzen. Das bedeutet, dass das Gesamtaufkommen an Grundsteuer in jeder Stadt oder Gemeinde durch die Reform weder steigen noch sinken soll - zu beachten ist hier aber, dass die einzelnen Grundsteuerzahlungen sich ändern können.
Für Büdingen wurde seitens des Finanzministeriums für die Grundsteuer A ein Hebesatz von 251,48 % Punkten und für die Grundsteuer B ein Hebesatz von 363,93 % Punkten empfohlen, um einen gleich hohen Ertrag für das Jahr 2025 im Vergleich zum aktuellen Jahr zu erzielen.
Die Stadtverordnetenversammlung hat sich dafür ausgesprochen dieser Empfehlung zu folgen und die Hebesätze für das Jahr 2025 so anzupassen, dass für die Gemeinde Aufkommensneutralität besteht.
In der Sitzung am 08.11.2024 wurde eine neue Hebesatzsatzung beschlossen. Hier wurden die Hebesätze für die Grundsteuer A und Grundsteuer B neu festgesetzt.
Aufgrund dieses Beschlusses sinken die Grundsteuerhebesätze ab dem 01.01.2025.
Grundsteuer A:
bis zum 31.12.2024 Hebesatz 400 % - ab dem 01.01.2025 Hebesatz 255 %
Grundsteuer B:
bis zum 31.12.2024 Hebesatz 431 % - ab dem 01.01.2025 Hebesatz 365 %
Grundsteuerrechner der Stadt Büdingen
Zur Ermittlung der Grundsteuer wird der Grundsteuermessbetrag; sowie der Hebesatz der Gemeinde benötigt.
Der Grundsteuermessbetrag wird vom Finanzamt ermittelt und wurde im Grundsteuermessbescheid den Grundstückseigentümer mitgeteilt.
Unterscheidung Grundsteuer A und B
Die Grundsteuer A wird für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft erhoben. Zu den Betrieben der Land- und Forstwirtschaft gehören auch einzelne land- und forstwirtschaftliche Flächen (zum Beispiel ein verpachteter Acker).Die Grundsteuer B wird für unbebaute und bebaute Grundstücke, die nicht der Land- und Forstwirtschaft zugeordnet sind (Grundvermögen), erhoben.
Hebesätze der Stadt Büdingen zum 01.01.2025
- Grundsteuer A: 255 Prozent
- Grundsteuer B: 365 Prozent
Berechnung
Grundsteuermessbetrag x Hebesatz (%) ergibt die künftige Grundsteuer.
Für die Grundsteuerschuldner wird es in der Regel zu Veränderungen bei der Grundsteuerhöhe ab dem Jahr 2025 kommen. Es kann sowohl zu einer höheren Grundsteuerfeststellung als auch zu einer niedrigeren kommen.
Ermittlung der individuellen Grundsteuer
Bitte in den Rechner den vom Finanzamt mitgeteilten Grundsteuermessbetrag eingeben. Die neue Grundsteuer zum 01.01.2025 wird automatisch ermittelt.