Private Förderung
Anreizprogramm für private Immobilien
Die Stadt Büdingen hat die Notwendigkeit der städtebaulichen und gestalterischen Aufwertung ihres Stadtzentrums erkannt und sich das Ziel der Stärkung und Belebung gesetzt. Private Maßnahmen und Investitionen, die zur Aufwertung der Innenstadt und zur Reduzierung von Problemstellungen beitragen, sollen daher im Rahmen des Anreizprogramms für Investitionen unterstützt werden. Im Fördergebiet „Südliche Altstadt“ soll dieses Anreizprogramm zur Verbesserung des Stadtbilds, Schaffung von zeitgemäßem Wohnraum und zur Anpassung/ Vermeidung des Klimawandels beitragen.
Ziel der Anreizförderung ist die Steigerung der städtebaulichen Qualität der Immobilien und des öffentlichen Raumes und damit die Attraktivität der Innenstadt. Das Anreizprogramm ist ein ergänzendes Finanzierungsinstrument mit dem Ziel, zusätzliches privates Kapital zu aktivieren. Es bietet Eigentümern die Möglichkeit, bauliche Maßnahmen im Rahmen der Städtebauförderung umzusetzen.
Wer kann eine Förderung beantragen?
Zuwendungsempfänger im Rahmen des Anreizprogramms sind private Eigentümer von Grundstücken und Erbbauberechtigte (Erbbauvertrag auf mindestens 66 Jahre) des zu fördernden Objektes im Fördergebiet „Südliche Altstadt“ des Programms der Stadt Büdingen gemäß der Richtlinie zur Anreizförderung von baulichen Maßnahmen privater Bauherren.
Für welche Maßnahmen kann eine Förderung beantragt werden?
Das Anreizprogramm bezieht sich innerhalb des Fördergebietes auf bauliche Maßnahmen (insbesondere Fassaden) mit Wirkung auf den öffentlichen Raum, auf Ladenlokale / Geschäftsflächen sowie auf Maßnahmen mit positiven Auswirkungen für den Klimaschutz (insbesondere der Energieeinsparung und Begrünung).
Wichtig: Es sind nur Maßnahmen förderfähig, die noch nicht begonnen wurden! Lassen Sie sich daher zunächst beraten und stellen Sie dann einen Förderantrag!
Zu den förderfähigen Maßnahmen zählen:
- Modernisierung und Instandsetzung von Wohngebäuden zur Herstellung zeitgemäßen Wohnraums u.a. Dämmung und Umgestaltung von Fassaden und Dächern einschließlich Fenstern, Schaufenstern, Türen, Toren.
- Modernisierung und Instandsetzung von Ladenlokalen und Geschäftsflächen zur Sicherung und Reaktivierung eines vielfältigen Versorgungs- und Dienstleistungsangebotes.
- Modernisierung und Instandsetzung von Fassaden mit Relevanz für den öffentlichen Raum zur Aufwertung der Gestaltqualität des Stadtbildes.
- Maßnahmen zur Entsiegelung privater Freiflächen, Innenhöfe und Stellplätze zur Erhöhung des Durchgrünungsgrades zum Beispiel Dach-, Fassaden- und Hofbegrünung sowie zur Verbesserung des Mikroklimas und der Versickerung von Regenwasser.
- Maßnahmen, die der Reduzierung von Barrieren / Herstellung von Barrierefreiheit in und zu Gebäuden und damit der Erreichbarkeit und Nutzbarkeit insbesondere von Ladenlokalen dienen.
- Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen zur Aufwertung von Ladenlokalen, auch durch energetische Verbesserung.
- Die Umgestaltung von Leerständen und Geschäftsflächen in Wohnraum, insbesondere in Randlagen des Fördergebietes.
- Maßnahmen zu klimagerechtem Bauen im Privatsektor zur Verbesserung der gesamtstädtischen CO2-Bilanz.
Wie hoch kann die Förderung sein?
Das Anreizprogramm kann je Immobilie Maßnahmen mit bis zu 25,00 % der förderfähigen Kosten bezuschussen, maximal jedoch 19.999,00 EUR. Das Mindestinvestitionsvolumen beträgt 10.000,00 EUR.
Die Förderung wird im Wege der Anteilfinanzierung zur Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss zu den förderfähigen Ausgaben gewährt.
Wie wird ein Vorhaben beantragt und durchgeführt?
Die jährlich zur Verfügung stehenden Fördermittel sind gemäß den Haushaltsansätzen der Stadt Büdingen begrenzt. Fördermittel anderer Förderstellen (bspw. Denkmalschutz, kfw, BAFA, Lokale Ökonomie) sind bei Antragsstellung vorrangig zu prüfen und anzugeben. Eine Doppelförderung für dieselbe Einzelmaßnahme aus mehreren Förderprogrammen ist auszuschließen.
Wenn Sie sich für die Anreizförderung Ihrer Immobilie interessieren, dann gehen Sie nach den hier aufgelisteten Schritten von 1 bis 10 vor:
Schritte Anreizförderung
1. Vorab-Beratung und Kontakt
Vor Beginn Ihrer Maßnahme ist zwingend die kostenfreie Beratung durch das Kernbereichsmanagement und des Fachdiensts Bauverwaltung der Stadt Büdingen in Anspruch zu nehmen.
Interessierte können sich unter dem “Kontakt“ Formular oder bei nachfolgender Ansprechpartnerin melden.
2. Antrag einreichenDer Antrag auf Gewährung eines Zuschusses in der Anreizförderung ist nach vorheriger fachlicher Beratung durch das Kernbereichsmanagement vor Beginn der Durchführung bei der Bewilligungsstelle einzureichen.
Die Bewilligungsstelle ist:
Carolin Schäfer
Sachbearbeitung
Eberhard-Bauner-Allee 16
63654 Büdingen
- Telefon: +49 6042 884-1409
- Fax: +49 6042 884-2409
- E-Mail: carolin.schaefer@stadt-buedingen.de
- Raum: 203
Kathrin Bieling-Schramm
Stellvertretende Amtsleitung
Eberhard-Bauner-Allee 16
63654 Büdingen
- Telefon: +49 6042 884-1402
- Fax: +49 6042 884-2402
- E-Mail: kathrin.bieling-schramm@stadt-buedingen.de
- Raum: 203
3. Prüfung des Antrages
Nach Eingang des Antrages werden die eingereichten Unterlagen zeitnah durch das Kernbereichsmanagement geprüft und dem Magistrat der Stadt Büdingen zur Beschlussfassung vorgelegt
4. Modernisierungsvereinbarung
Nach der Beschlussfassung durch den Magistrat der Stadt Büdingen wird den Antragstellenden die Entscheidung übermittelt. Im Falle einer Bewilligung der Maßnahme unterzeichnen der Magistrat der Stadt Büdingen und die Antragstellenden die Modernisierungsvereinbarung.
5. ERST AB JETZT: Beginn der Durchführung der Maßnahme
Erst jetzt (mit dem Stichtag der Unterzeichnung der Modernisierungsvereinbarung und keinesfalls vorher!) können die Antragstellenden mit Ihrer Maßnahme beginnen.
Zu beachtende Fristen: Die beantragte Maßnahme muss innerhalb von 6 Monaten nach Unterzeichnung der Modernisierungsvereinbarung begonnen werden und ein Jahr nach Förderzusage abgeschlossen sein.
6. Abnahme
Nach Abschluss der Durchführung erfolgt eine Schlussabnahme der Maßnahme durch das Kernbereichsmanagement.
7. Verwendungsnachweis
Vor Auszahlung der Fördermittel sind die Einzelrechnungen in Form einer Kostenzusammenstellung mit den entsprechenden Zahlungsbelegen dem Kernbereichsmanagement vorzulegen.
8. Auszahlung der Fördermittel
Der Zuschuss wird nach erfolgreicher Fertigstellung der Baumaßnahme sowie ggf. deren Abnahme ausgezahlt.
9. Aufbewahrungspflicht
Alle mit der Förderung zusammenhängenden Unterlagen einschließlich der Belege sind mindestens zehn Jahre aufzubewahren.
10. Veröffentlichung
Nach Abschluss der Maßnahme werden Angaben über das Vorhaben (einschließlich Fotos) veröffentlicht. Am geförderten Objekt wird an geeigneter Stelle auf die Förderung hingewiesen.