Einfache Melderegisterauskunft
Nr. 99115004001001Sie sind auf der Suche nach einer Person, diese mal in Büdingen wohnhaft war oder vielleicht sogar noch aktuell wohnhaft ist? Dann sind Sie bei uns richtig.
Das Melderegister enthält alle Daten von Einwohner/innen, die aktuell in Büdingen wohnhaft gemeldet sind und die ehemals in Büdingen wohnhaft gemeldet waren.
Melderegisterauskünfte können an Bürger/innen, Behörden oder Firmen zu namentlich bezeichneten Personen erteilt werden. Die Auskunftserteilung erfolgt grundsätzlich aus dem aktuellen Melderegister und umfasst folgende Daten:
- Familienname
- Vornamen
- akademischer Grad
- gegenwärtige Anschrift (Haupt- und Nebenwohnung)
- die Tatsache, dass der/die Einwohner/in verstorben ist.
Ob Ihnen eine Meldebehörde eine Auskunft über die Daten der gesuchten Person erteilt, liegt in deren pflichtgemäßem Ermessen. Die einfache Melderegisterauskunft wird nicht erteilt, wenn eine Auskunftssperre im Melderegister eingetragen ist oder für die Meldebehörde Grund zu der Annahme besteht, dass hieraus eine Gefahr für schutzwürdige Interessen des Betroffenen oder einer anderen Person erwachsen kann.
Um eine einfache Melderegisterauskunft zu erhalten, müssen Sie den hierfür vorgesehenen Antrag nebst Nachweis der vorab überwiesenen Gebühr einreichen. Sollte der Antrag nicht leserlich ausgefüllt sein, ist eine Bearbeitung nicht möglich.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Antrag auf Erteilung einer einfachen Melderegisterauskunft
- Nachweis über die gezahlte Gebühr
Rechtsgrundlage
Kartenzahlung
Bitte beachten Sie, dass ab dem 10.10.2022 nur noch Kartenzahlung möglich ist.