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Sonderparkausweis für Altstadtbewohner

Sie wohnen in unserer wunderschönen Altstadt, in welcher auch viele städtische Veranstaltungen abgehalten werden? Dann ist es für Sie bestimmt beschwerlich und umständlich, wenn Sie an diesen Veranstaltungstagen nicht wie gewohnt zu Ihrem Haus fahren können, weil die Altstadt gesperrt ist. Und schon fängt für Sie die Suche nach einem Parkplatz an…

Wir möchten Ihnen für diese Tage gerne entgegenkommen und halten für Sie einen Sonderparkausweis bereit. Mit diesem Sonderparkausweis dürfen Sie bei städtischen Veranstaltungen wie z. B. dem Gallus-Markt, etc. -verbunden mit der Altstadtsperrung- auf extra gekennzeichneten Parkplätzen parken.

Der Sonderparkausweis ist befristet für 2 Kalenderjahre gültig (immer vom 01.01.XXXX bis 31.12.XXXX), ist gebührenfrei und nur für die Bewohner/innen der Büdinger Altstadt.

Wenn Sie in der Büdinger Altstadt wohnen und noch keinen Sonderparkausweis haben, dann sprechen Sie unsere Mitarbeiterinnen im Bürgerbüro an, diese helfen Ihnen gerne weiter.