Sprungziele
Inhalt

Antrag auf Erteilung von Hausnummern

Hausnummern werden aufgrund von Bauanträgen, Mitteilungen über Baumaßnahmen oder auf Antrag der Eigentümer durch die Gemeinden vergeben. Straßennamen und Hausnummern dienen der Orientierung im Stadt- bzw. Gemeindegebiet und erfüllen eine Ordnungsfunktion für alle personen- oder ortsbezogenen Daten.

Um Neubauten in eine bestehende Hausnummernfolge integrieren zu können, kann es erforderlich werden, bestehende Hausnummern zu ändern.

Die Kontrolle, ob eine Hausnummer durch den Eigentümer des Grundstücks/Hauses angebracht wurde, obliegt den Kommunen. Die örtliche Hausnummernbeschilderung wird ebenfalls bei Beanstandungen überprüft. Der/die Grundstückseigentümer/in wird danach aufgefordert, für eine vom Verkehrraum aus sichtbare Hausnummer zu sorgen.

Kontaktdaten



Aktuelle Wohnanschrift

Erteilung einer/mehrerer Hausnummer/n für das Grundstück

Grund für die Antragstellung






Grundstücksbebauung (Sie können mehrere Angaben machen)








Lageplan hochladen

Dem Antrag ist ein Plan beizufügen, aus dem die Lage des Gebäudes mit Eingängen und Zuwegungen hervorgeht.

Vollmacht

Falls Sie nicht der Eigentümer sind, sondern im Auftrag handeln, benötigen wir eine Vollmacht. Ohne diese können wir den Antrag nicht bearbeiten.

Bitte laden Sie die Vollmacht als PDF oder jpg hoch.


(Mit * gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder)