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22.01.2024

Kostenerstattung für einen absolvierten Schwimmkurs

Liebe Badegäste,
liebe Eltern,

die Stadt Büdingen erstattet allen Kindern und Jugendlichen mit Wohnsitz in der Großgemeinde Büdingen, die erfolgreich einen Schwimmkurs absolvieren und bestehen, auf Antrag die Kursgebühr zurück. Die Erstattung ist ab dem Frühschwimmabzeichen „Seepferdchen“ möglich und gilt auch für weitere neu erworbene Schwimmabzeichen wie Freischwimmer, Silber, Gold usw. Weiterhin erhalten die jungen Schwimmer für die restliche laufende Saison einen kostenfreien Eintritt in das Büdinger Freibad.

Es spielt keine Rolle, bei welcher Institution der Schwimmkurs belegt wird.

Was wird für die Erstattung benötigt?
  • Beleg über die Zahlung der Kursgebühr (Name des Kursteilnehmers und Datum des Kurses müssen ersichtlich sein)
  • Nachweis über ein Bestehen des Schwimmkurses mit Datum
  • Kopie des Personalausweises/Reisepasses, wenn vorhanden
  • Bankverbindung für die Kostenerstattung

Bitte verwenden Sie hierfür ausschließlich dieses Formular:

Die Unterlagen inklusive ausgefülltem Formular reichen Sie bitte unter folgender Adresse ein:

Der Magistrat der Stadt Büdingen
Eberhard-Bauner-Allee 16
Stadtbauamt - Freibad
63654 Büdingen

oder per E-Mail unter:

Evguenia.Krymchanska@stadt-buedingen.de

Den kostenfreien Eintritt erhalten Sie ab Saisonbeginn in Form eines Gutscheins für eine kostenfreie Saisonkarte. Die Saisonkarte ist ab dem Freischaltungsdatum des Codes gültig.

Wir wünschen allen Kindern und Jugendlichen viel Spaß und Erfolg beim Schwimmen!