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Meldebescheinigung

Nr. 99115003000000

Sie sind in Büdingen oder in einem Stadtteil von Büdingen wohnhaft und brauchen eine aktuelle Meldebescheinigung? Oder Sie waren in Büdingen wohnhaft und brauchen eine Meldebescheinigung über Ihre vergangenen Wohnzeiten in Büdingen? Dann ist unser Bürgerbüro für Sie der richtige Ansprechpartner.

Die Meldebehörde der Stadt (Bürgerbüro), bei der Sie mit Hauptwohnung gemeldet sind, stellt Ihnen auf Antrag eine schriftliche oder elektronische Meldebescheinigung aus.

Dafür bedarf es der Angabe des Familiennamens, des Vornamens, des Geburtsdatums sowie der Anschrift der derzeitigen Haupt- oder alleinigen Wohnung.
Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung, Sie beinhaltet mindestens die in § 18 Abs. 1 BMG genannten folgenden Daten:

  • Familienname
  • Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens
  • Doktorgrad
  • Geburtsdatum
  • derzeitige Anschriften
  • gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung.

Auf Antrag können diese Daten um die in § 18 Abs. 2 BMG genannten ergänzt und damit eine erweiterte Meldebescheinigung ausgestellt werden.

In dem Fall, dass Sie nicht selbst bei der Meldebehörde vorsprechen oder sich sonst an diese wenden können, darf diese die Meldebescheinigung nur gegen Vorlage einer Vollmacht übergeben oder sie wird Ihnen postalisch oder elektronisch zugestellt.

Sie wird zum Beispiel im Rahmen einer Eheschließung benötigt. Ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger müssen sie bei Passangelegenheiten ihren Konsulaten vorlegen.

Um dieses Anliegen bei uns zu erledigen, brauchen Sie nicht zwingend einen Termin. Gerne können Sie auch ohne Termin zu unseren Öffnungszeiten (Bürgerbüro) kommen, müssen sodann aber eine Wartezeit einplanen - oder Sie nutzen unseren Onlinedienst für Ihr Anliegen.

Hinweis für die Verwaltungsaußenstelle in Düdelsheim:
Aus organisatorischen Gründen müssen Sie für Ihre Vorsprache in unserer Verwaltungsaußenstelle Düdelsheim immer einen Termin buchen.

Voraussetzungen

Meldebescheinigungen sind bei der Meldebehörde persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Personalausweis oder Reisepass und gegebenenfalls Vollmacht

Welche Gebühren fallen an?

Es werden Gebühren nach Nr. 42 (Einwohnermeldewesen) des Verwaltungskostenverzeichnisses zur "Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern und für Sport" erhoben.

Kartenzahlung

Bitte beachten Sie, dass ab dem 10.10.2022 nur noch Kartenzahlung möglich ist.