Abfall: Sperrmüll
Nr. 99001009004000Sperrmüll sind feste Abfälle, die wegen ihrer Größe oder ihres Gewichts nicht in die vorgeschriebenen Sammelbehälter gefüllt werden dürfen und die deshalb getrennt vom übrigen Hausmüll gesammelt und transportiert werden.
Die sperrigen Abfälle werden auf Abruf monatlich eingesammelt. Nicht angemeldete Sperrmüllgegenstände sind von der Abfuhr ausgeschlossen.
Entsorgung von Sperrmüll im Abholsystem
Entsorgung von Sperrmüll im Abholsystem
Die sperrigen Abfälle werden auf Abruf monatlich eingesammelt. Die Abholung dieser Abfälle ist von dem Grundstückseigentümer oder Abfallbesitzer unter Verwendung des von der Stadt Büdingen bereitgehaltenen Vordrucks (zu erhalten auf der Homepage der Stadt Büdingen, im Bürgerbüro und bei den Ortsvorstehern) anzumelden. Die sperrigen Abfälle sind an dem jeweiligen Abfuhrtag ab 6.00 Uhr bereitzustellen.
Nicht angemeldete Sperrmüllgegenstände sind von der Abfuhr ausgeschlossen.
Die Abholung zu den angegeben Terminen ist nicht gewährleistet, da das Kontingent begrenzt ist.
Bitte warten Sie auf eine Bestätigung der Stadtverwaltung.
Sperrmülltermine 2023
- Monatg, den 02. Januar 2023
- Montag, den 23. Janaur 2023
- Freitag, den 03. Februar 2023
- Mittwoch, den 01. März 2023
- Freitag, den 24. März 2023
- Freitag, den 21. April 2023
- Montag, den 08. Mai 2023
- Donnerstag, den 01. Juni 2023
- Dienstag, den 20. Juni 2023
- Montag, den 03. Juli 2023
- Dienstag, den 01. August 2023
- Freitag, den 18. August 2023
- Donnerstag, den 14. September 2023
- Montag, den 02. Oktober 2023
- Montag, den 23. Oktober 2023
- Montag. den 20. November 2023
- Freitag, den 01. Dezember 2023
Rechtsgrundlage
Fachlich freigegeben durch
Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz , Landwirtschaft und Verbraucherschutz