Amtliche Bekanntmachung der Stadtwerke Büdingen
Anpassung der Tarife für die Erdgas-Grund- und Ersatzversorgung im Netzgebiet der Stadtwerke Büdingen zum 01.01.2022
Amtsblatt vom 12.11.2021 Nr. 54 Ziff. 249
Die Stadtwerke Büdingen beabsichtigen, vorbehaltlich der Zustimmung durch die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Büdingen gemäß §10 Abs. 2 Ziffer 5 der Eigenbetriebssatzung der Stadtwerke Büdingen, ab dem 01.01.2022 die Tarife für den Grundversorgungstarif 1 und den Grundversorgungstarif 2 wie folgt festzulegen.
Grundversorgungstarif 1 | bis 2.000 kWh Jahresabnahme | |
netto |
brutto² |
|
Arbeitspreis je kWh¹ |
13,50 ct/kWh |
16,07 ct/kWh |
Monatlicher Grundpreis | 4,17 €/Monat |
4,96 €/Monat |
Grundversorgungstarif 2 |
bis 2.001 kWh Jahresabnahme | |
netto |
brutto² |
|
Arbeitspreis je kWh¹ |
9,40 ct/kWh |
11,19 ct/kWh |
Monatlicher Grundpreis | 10,42 €/Monat |
12,40 €/Monat |
¹) Die Netto-Arbeitspreise beinhalten die Erdgassteuer in Höhe von 0,55 ct/kWh, die Konzessionsabgabe in Höhe von 0,22 ct/kWh nach §2 Konzessionsabgabenverordnung (KAV) sowie die CO2-Abgabe in Höhe von 0,55 ct/kWh nach Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG).
²) Die Bruttopreise sind kaufmännisch gerundet und beinhalten den aktuellen Mehrwertsteuersatz in Höhe von 19%. Die Abrechnung erfolgt mit Nettopreisen; die Mehrwertsteuer wird in der jeweils festgelegten Höhe berechnet.
Die Preisblätter und weitere Informationen zur Tarifanpassung sind auf der Internetseite der Stadtwerke Büdingen www.stadtwerke-buedingen.de veröffentlicht.
Kündigungsrecht gem. §5 Abs. 3 GasGVV.
Im Fall einer Änderung der allgemeinen Preise oder Ergänzenden Bedingungen hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung zu kündigen. Änderungen der allgemeinen Preise und Ergänzenden Bedingungen werden gegenüber demjenigen Kunden nicht wirksam, der bei einer Kündigung des Vertrages mit dem Grundversorger die Einleitung eines Wechsels des Versorgers durch entsprechenden Vertragsschluss innerhalb eines Monats nach Zugang der Kündigung nachweist.
Büdingen, 12.11.2021
gez. Jochen Heyermann
Betriebsleiter Gas/Wasser