Amtliche Bekanntmachung der Stadt Büdingen
Nachrücken von Bewerbern in die am 14. März 2021 gewählte Stadtverordnetenversammlung der Stadt Büdingen
Amtsblatt vom 19.04.2024 Nr. 17 Ziff. 76
Herr Robert Preußer, Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU), hat mir gegenüber schriftlich mit Wirkung zum 01.05.2024 auf sein Mandat in der Stadtverordnetenversammlung verzichtet. Als nächster noch nicht berufener Bewerber des Wahlvorschlages der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU) rückt Herr Oliver Debus, Länderweg 17, 63654 Büdingen, in die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Büdingen nach.
Gegen vorstehende Feststellung sind die Rechtsmittel der §§ 25 bis 27 des Kommunalwahlgesetzes gegeben, wonach jeder Wahlberechtigte binnen einer Ausschlussfrist von 2 Wochen nach der Bekanntmachung Einspruch beim Gemeindewahlleiter einlegen kann. Wer nicht die Verletzung eines eigenen Wahlrechtes rügt, muss 100 Unterstützungsunterschriften für seinen Einspruch beifügen, damit dieser zulässig ist.
63654 Büdingen, 16.04.2024
Sven Teschke
Gemeindewahlleiter