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22.04.2021

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Büdingen

Sitzung der Stadtverordnetenversammlung

Amtsblatt vom 23.04.2021 Nr. 18 Ziff. 78

Ich habe zur 1. (konstituierenden) öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Büdingen eingeladen.

Sitzungstermin: Freitag, 30.04.2021, 20:00 Uhr
Sitzungsort: Wolfgang-Konrad-Halle, Zum Sportplatz 22, 63654 Büdingen-Lorbach

Tagesordnung:
  1. Begrüßung durch den Bürgermeister und Feststellung des an Jahren ältesten Stadtverordneten
  2. Übergabe der Sitzungsleitung
  3. Feststellung der Beschlussfähigkeit 
  4. Wahl des neuen Stadtverordnetenvorstehers
  5. Übergabe der Sitzungsleitung an den Stadtverordnetenvorsteher
  6. Wahl der stellvertretenden Stadtverordnetenvorsteher 
  7. Vorlage des Gemeindewahlleiters der Stadt Büdingen für die Kommunalwahlen 2021, betreffend Beschluss über die Gültigkeit der Wahl
  8. Vorlage des Hauptamtes, betr.: Wahl der Schriftführung in der Stadtverordnetenversammlung und den Ausschüssen 
  9. Anfrage der FDP-Fraktion, betr.: Hochwasser 2021
  10. Antrag der NPD-Fraktion, betr.: Verurteilung eines Anschlags auf einen Kandidaten
  11. Antrag der FDP-Fraktion, betr.: Wasserstandsradar Kefenrod
  12. Antrag der CDU-Fraktion, betr.: Erlass Gebühren Sportplatzpflege
  13. Übertragung von Haushaltsausgaberesten aus dem Ergebnishaushalt 2020 
  14. Betreuungsangebote für Kinder
  15. Ratenpause im Entschuldungsprogramm der Hessenkasse
  16. Mitteilungen

Die Sitzung findet wegen der Corona-Pandemie in der Wolfgang-Konrad-Halle statt, um ausreichend Platz für die Sitzungsteilnehmer zu gewährleisten und den Sicherheitsabstand einhalten zu können. Vor, während und nach der Sitzung gilt das ausgehängte Hygienekonzept und die Hygienesatzung der Stadt Büdingen.

Dabei gilt insbesondere: Jede Person, die den Sitzungsraum betritt, hat sich zunächst gründlich die Hände zu desinfizieren. Hierzu wird am Eingang Desinfektionsmittel zur Verfügung gestellt. Beim Betreten des Gebäudes, beim Bewegen innerhalb des Sitzungsraumes jenseits des Sitzplatzes und beim Verlassen des Gebäudes ist die Mund-Nase-Bedeckung zu tragen. Der Zutritt für Besucher, die aus gesundheitlichen Gründen keine Mund-Nase-Bedeckung tragen können, ist nicht möglich.

Die Teilnehmerzahl der Gäste ist begrenzt.

Erich Spamer
Bürgermeister

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