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01.12.2021

Amtliche Bekanntmachung der Abwasserverbandes Seemenbach

Jahresabschluss 2020

Amtsblatt vom 03.12.2021 Nr. 57 Ziff. 259

Die Verbandsversammlung hat in der Sitzung am 16.11.2021 gem. § 9 Abs. 2 Zi. 6 der Verbandssatzung den Jahresabschluss 2020 des Abwasserverbandes Seemenbach festgestellt.

  1. Der Jahresbericht 2020 wird in der vorgelegten Form festgestellt. Der Bericht des Wirtschaftsprüfers über die Prüfung des Jahresabschlusses 2020 wird mit Zustimmung zur Kenntnis genommen.
  2. Verwendung Jahresgewinn und Jahresverlust Der Jahresgewinn 2020 i.H.v. 22.526,72 € wird in die allgemeine Rücklage eingestellt. 
  3. Dem Verbandsvorstand wird Entlastung erteilt.
Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

An den Abwasserverband Seemenbach.

Wir haben den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang – unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des Abwasserverbandes Seemenbach für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2020 geprüft.

Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den und den ergänzenden Bestimmungen der Verbandssatzung liegen in der Verantwortung des Verbandsvorstandes.

Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 27 Abs. 2 EigBGes in Verbindung mi § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen.

Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden.

Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Verbandes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Verbandsleitung sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bedingungen der Verbandssatzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Verbandes. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Verbandes und stellt die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.

Hanau, 02. März 2021

Hühn GmbH & Co KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Reinhard Hühn
Dipl. Kfm, Wirtschaftsprüfer

Gem. § 114 Abs. 2 HGO liegt der Jahresabschluss und der Lagebericht in der Zeit vom 06.12. bis 17.12.2021 in den Stadtwerken Büdingen während der Geschäftszeiten Montag – Donnerstag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie Freitag von 08:00 Uhr bis 12.00 Uhr öffentlich aus.

Büdingen, 30.11.2021
E. Spamer Verbandsvorsteher
Abwasserverband Seemenbach

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