Sprungziele
Inhalt

Was erledige ich wo?

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   Alle

Wohnungsbewerbung

Ihr Vermieter hat Ihnen gekündigt, Ihre aktuelle Miete ist zu hoch, die Unterkunft zu klein oder Sie müssen aus beruflichen Gründen den Wohnort wechseln? Die Gründe für eine Wohnungssuche können vielfältig sein.
Nach dem Hessischen Wohnungsaufsichtsgesetz (HWoAufG) sollen Gemeinden Wohnungssuchende bei der Beschaffung einer gesunden, familiengerechten und ihren wirtschaftlichen Verhältnissen entsprechenden Wohnung unterstützen. Dafür stellen viele Städte und Gemeinden bedürftigen Personen kommunalen Wohnraum zur Verfügung. Auch die Stadt Büdingen ist Eigentümerin von derzeit ca. 60 kommunalen Wohnungen. Diese sind zweckmäßig gebaut und können zu günstigeren Konditionen als auf dem freien Wohnungsmarkt vermietet werden. Gerade wenn Ihnen nur ein geringes Einkommen zur Verfügung steht, bietet Ihnen eine kommunale Wohnung oftmals eine Chance.
Die Anzahl der Interessenten für unsere Wohnungen übersteigt die freien Kapazitäten. Aus diesem Grund durchlaufen alle Wohnungsinteressenten ein einheitliches Bewerbungsverfahren. Dabei wertet die Stadt Büdingen anhand eines Fragebogens Ihre persönliche Dringlichkeit aus und bietet Bewerbern mit der größten Dringlichkeit im Falle des Freiwerdens einer Wohnung eine ihrer Haushaltsgröße angemessene Unterkunft an.
Die Punktevergabe erfolgt nach folgenden Kriterien:
Akute Dringlichkeit: 40 Punkte pro Grund, max. 1 Grund
Mäßige Dringlichkeit: 20 Punkte pro Grund, max. 2 Gründe
Benachteiligung auf dem Wohnungsmarkt: 10 Punkte pro Grund, max. 3 Gründe
Einkommensgrenzenunterschreitung: 10 Punkte
Wenn Sie bereits in Büdingen wohnen: Weitere 10 Punkte
Maximal können 130 Punkte erreicht werden.
Sie dürfen eine Wohnung, die Ihnen angeboten wird, auch ablehnen. Für diesen Fall behalten wir uns jedoch vor, Ihnen Punkte abzuziehen, wenn Sie für die Ablehnung keinen triftigen Grund anführen können. Für nachvollziehbare Ablehnungsgründe ziehen wir 10 Punkte ab, für nicht nachvollziehbare Gründe 20 Punkte.
Die Wohnungsbewerbung muss halbjährlich verlängert werden, sofern Ihr Bedarf über diesen Zeitraum hinaus besteht.
Bitte beachten Sie: Unsere Wohnungen werden grundsätzlich auf unbestimmte Zeit vermietet. Daher erfolgt ein Mieterwechsel im Allgemeinen nicht häufig. Sollten Sie akuten Wohnraumbedarf haben, müssen Sie auch auf dem freien Wohnungsmarkt suchen bzw. sich in anderen Städten oder Gemeinden bewerben.

Welche Unterlagen werden benötigt?

- Formular „Wohnungsbewerbung“, vollständig ausgefüllt sowie mit Datum und Unterschrift versehen
- Im Formular angeforderte Nachweise und/oder Bescheinigungen, soweit bei Ihnen zutreffend, in Kopie
- Einkommensnachweise von Ihnen und Ihren Mitbewohnern in Kopie
- Gültiger Identitätsnachweis von Ihnen und Ihren Mitbewohnern in Kopie
Bitte beachten Sie, dass nur vollständige Unterlagen bearbeitet werden können!

Bearbeitungsdauer

Die Auswertung Ihrer Bewerbung erfolgt zeitnah nach Einreichung. Die Wartezeit auf eine Wohnung kann leider nicht vorausgesagt werden. Sie ist abhängig vom Freiwerden einer Wohnung und von der Anzahl und Dringlichkeit anderer Bewerber.

Welche Gebühren fallen an?

Keine. Die Wohnungsbewerbung und -vermittlung ist für Sie kostenlos.