Sonderparkausweis für Altstadtbewohner
Sie wohnen in unserer wunderschönen Altstadt, in welcher auch viele städtische Veranstaltungen abgehalten werden? Dann ist es für Sie bestimmt beschwerlich und umständlich, wenn Sie an diesen Veranstaltungstagen nicht wie gewohnt zu Ihrem Haus fahren können, weil die Altstadt gesperrt ist. Und schon fängt für Sie die Suche nach einem Parkplatz an…
Wir möchten Ihnen für diese Tage gerne entgegenkommen und halten für Sie einen Sonderparkausweis bereit. Mit diesem Sonderparkausweis dürfen Sie bei städtischen Veranstaltungen wie z. B. dem Gallus-Markt, etc. -verbunden mit der Altstadtsperrung- auf extra gekennzeichneten Parkplätzen parken.
Der Sonderparkausweis ist befristet für 2 Kalenderjahre gültig (immer vom 01.01.XXXX bis 31.12.XXXX), ist gebührenfrei und nur für die Bewohner/innen der Büdinger Altstadt.
Wenn Sie in der Büdinger Altstadt wohnen und noch keinen Sonderparkausweis haben, dann sprechen Sie unsere Mitarbeiterinnen im Bürgerbüro an, diese helfen Ihnen gerne weiter.
Um dieses Anliegen bei uns zu erledigen, brauchen Sie nicht zwingend einen Termin. Gerne können Sie auch ohne Termin zu unseren Öffnungszeiten (Bürgerbüro) kommen, müssen sodann aber eine Wartezeit einplanen oder Sie nutzen unseren Onlinedienst für Ihr Anliegen.
Hinweis für die Verwaltungsaußenstelle in Düdelsheim:
Aus organisatorischen Gründen müssen Sie für Ihre Vorsprache in unserer Verwaltungsaußenstelle Düdelsheim immer einen Termin buchen.