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Sonderparkausweis für Altstadtbewohner

Anspruchsberechtigt sind ausschließlich die Bewohner der Büdinger Altstadt. Pro Haushalt ist ein Fahrzeug anspruchsberechtigt, unabhängig davon, wie viele Fahrzeuge sich tatsächlich in dem Haushalt befinden.

Der Sonderparkausweis ist befristet für 2 Kalenderjahre gültig, gebührenfrei und nur gültig bei städtischen Veranstaltungen wie z. B. dem Gallus-Markt.

benötigte Unterlagen:

Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass für deutsche Staatsangehörige oder Nationalpass oder Passersatzpapiere für ausländische Staatsangehörige)
Kfz-Schein/e oder die Kennzeichennummer/n griffbereit auf einem Zettel notiert

Der Sonderparkausweis für Altstadtbewohner ist gebührenfrei.