Personalausweis: Verlustanzeige
Nr. 99008001012003Ist Ihr Personalausweis unauffindbar oder Ihnen verloren gegangen, müssen Sie den Verlust und ggf. das Wiederauffinden des Personalausweises gegenüber der Personalausweisbehörde anzeigen.
Sie können gleichzeitig einen neuen Personalausweis beantragen.
Rechtsgrundlage
Fachlich freigegeben am
17.12.2020
Kartenzahlung
Bitte beachten Sie, dass ab dem 10.10.2022 nur noch Kartenzahlung möglich ist.