Nebenwohnung abmelden
Nr. 99115005070002Ihre Nebenwohnung können Sie bei uns abmelden, wenn Sie
- entweder mit Ihrer Hauptwohnung in Büdingen gemeldet sind (ist dies der Fall, ist es unerheblich, in welcher anderen Gemeinde / Stadt die abzumeldende Nebenwohnung besteht) oder
- die abzumeldende Nebenwohnung in Büdingen ist.
Die Abmeldung einer Nebenwohnung kann für eine ganze Familie gleichzeitig durchgeführt werden. Das betrifft also auch einen Ehepartner / eine Ehepartnerin, einen eingetragenen gleichgeschlechtlichen Lebenspartner oder eine Lebenspartnerin sowie Ihre minderjährigen Kinder bzw. die Kinder Ihres mitziehenden Partners. Voraussetzung ist, dass alle beteiligten Personen aus der gleichen Wohnung ausziehen.