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Nebenwohnung abmelden

Nr. 99115005070002

Ihre Nebenwohnung können Sie bei uns abmelden, wenn Sie

  • entweder mit Ihrer Hauptwohnung in Büdingen gemeldet sind (ist dies der Fall, ist es unerheblich, in welcher anderen Gemeinde / Stadt die abzumeldende Nebenwohnung besteht) oder
  • die abzumeldende Nebenwohnung in Büdingen ist.

Die Abmeldung einer Nebenwohnung kann für eine ganze Familie gleichzeitig durchgeführt werden. Das betrifft also auch einen Ehepartner / eine Ehepartnerin, einen eingetragenen gleichgeschlechtlichen Lebenspartner oder eine Lebenspartnerin sowie Ihre minderjährigen Kinder bzw. die Kinder Ihres mitziehenden Partners. Voraussetzung ist, dass alle beteiligten Personen aus der gleichen Wohnung ausziehen.

Um dieses Anliegen bei uns zu erledigen, brauchen Sie nicht zwingend einen Termin. Gerne können Sie auch ohne Termin zu unseren Öffnungszeiten (Bürgerbüro) kommen, müssen sodann aber eine Wartezeit einplanen. Gerne können Sie auch unseren Onlinedienst für Ihr Anliegen nutzen.

Hinweis für die Verwaltungsaußenstelle in Düdelsheim:
Aus organisatorischen Gründen müssen Sie für Ihre Vorsprache in unserer Verwaltungsaußenstelle Düdelsheim immer einen Termin buchen.

Kartenzahlung

Bitte beachten Sie, dass ab dem 10.10.2022 nur noch Kartenzahlung möglich ist.