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Nebenwohnung abmelden

Nr. 99115005070002

Ihre Nebenwohnung können Sie bei uns abmelden, wenn Sie

  • entweder mit Ihrer Hauptwohnung in Büdingen gemeldet sind (ist dies der Fall, ist es unerheblich, in welcher anderen Gemeinde / Stadt die abzumeldende Nebenwohnung besteht) oder
  • die abzumeldende Nebenwohnung in Büdingen ist.

Die Abmeldung einer Nebenwohnung kann für eine ganze Familie gleichzeitig durchgeführt werden. Das betrifft also auch einen Ehepartner / eine Ehepartnerin, einen eingetragenen gleichgeschlechtlichen Lebenspartner oder eine Lebenspartnerin sowie Ihre minderjährigen Kinder bzw. die Kinder Ihres mitziehenden Partners. Voraussetzung ist, dass alle beteiligten Personen aus der gleichen Wohnung ausziehen.