Kinderreisepass
Zum 01.01.2024 wurde der Kinderreisepass abgeschafft. Seit diesem Zeitpunkt sind auch keine Verlängerungen oder Aktualisierungen oder gar Neuausstellungen von Kinderreisepässen mehr möglich.
Bereits ausgestellte Kinderreisepässe behlten ihre Gültigkeit, sofern das Kind mit dem Kinderreisepass weiterhin identifizierbar ist. Dies betrifft auch Kinderreisepässe, die vor dem 01.01.2021 für sechs Jahre ausgestellt wurden.
Seit dem 01.01.2024 können Sorgeberechtigte zwischen Ausstellung eines Personalausweises oder Reisepasses für Minderjährige wählen. Diese Dokumente werden für sechs Jahre ausgestellt und können genutzt werden, solange das Kind mit dem Dokument zweifelsfrei identifiziert werden kann.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI).