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Einfache Melderegisterauskunft

Nr. 99115004001001

Sie sind auf der Suche nach einer Person, diese mal in Büdingen wohnhaft war oder vielleicht sogar noch aktuell wohnhaft ist? Dann sind Sie bei uns richtig.

Das Melderegister enthält alle Daten von Einwohner/innen, die aktuell in Büdingen wohnhaft gemeldet sind und die ehemals in Büdingen wohnhaft gemeldet waren.

Melderegisterauskünfte können an Bürger/innen, Behörden oder Firmen zu namentlich bezeichneten Personen erteilt werden. Die Auskunftserteilung erfolgt grundsätzlich aus dem aktuellen Melderegister.

Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen, können in den 6 Monaten vor einer Wahl (im Zusammenhang mit Parlaments- und Kommunalwahlen) zu wahlberechtigten Personen ebenfalls eine Melderegisterauskunft erhalten.

Eine Auskunft aus dem Melderegister umfasst folgende Daten:

  • Familienname
  • Vornamen
  • akademischer Grad
  • gegenwärtige Anschrift (Haupt- und Nebenwohnung)
  • ist die nachgefragte Person verstorben, wird dies mitgeteilt

Ob Ihnen eine Meldebehörde eine Auskunft über die Daten der gesuchten Person erteilt, liegt in deren pflichtgemäßem Ermessen. Die einfache Melderegisterauskunft wird nicht erteilt, wenn eine Auskunftssperre im Melderegister eingetragen ist oder für die Meldebehörde Grund zu der Annahme besteht, dass hieraus eine Gefahr für schutzwürdige Interessen des Betroffenen oder einer anderen Person erwachsen kann.

Um eine einfache Melderegisterauskunft zu erhalten, müssen Sie den hierfür vorgesehenen Antrag nebst Nachweis der vorab überwiesenen Gebühr einreichen. Sollte der Antrag nicht leserlich ausgefüllt sein, ist eine Bearbeitung nicht möglich.


Hinweis für die Verwaltungsaußenstelle Düdelsheim:
Aus organisatorischen Gründen müssen Sie für die Außenstelle immer einen Termin buchen. Eine Vorsprache ohne Termin ist nicht möglich.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Antrag auf Erteilung einer einfachen Melderegisterauskunft
  • Nachweis über die gezahlte Gebühr

Rechtsgrundlage