Bodenrichtwerte Auszug
Nr. 99012006033000Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte für Grundstücke, die in EURO/m² Fläche angegeben werden. In regelmäßigen Abständen - derzeit alle 2 Jahre - werden diese Werte vom Gutachterausschuss bei dem Amt für Bodenmanagement ermittelt und in Karten oder Listen eingetragen.
Wir erteilen auf Anfrage mündliche Auskünfte über Bodenrichtwerte aus der Richtwertesammlung des Gutachterausschusses. Sollten Sie die Information in Schriftform benötigen, so wenden Sie sich bitte direkt an den Gutachterausschuss.
An wen muss ich mich wenden?
Ansprechpunkte sind die zuständigen Stellen
Welche Unterlagen werden benötigt?
keine
Welche Gebühren fallen an?
- Die mündliche Auskunft über Bodenrichtwerte und die Einsichtnahme in die Bodenrichtwertkarte in den Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte sind kostenfrei.
- Die Einsichtnahme in die Bodenrichtwertkarte im Bodenrichtwertinformationssystem Deutschland (BORIS-D) sind kostenfrei.
- Für schriftliche Auskünfte über Bodenrichtwerte wird eine Gebühr für jeden Bodenrichtwert in Höhe von 20 EUR erhoben.
- Für standardisierte Auskünfte aus der Bodenrichtwertkarte (Bauflächen) wird eine Gebühr je Bodenrichtwert in Höhe von 20 EUR erhoben.
- Für Auszüge aus der Bodenrichtwertkarte für den Bereich eines Gutachterausschusses werden Gebühren erhoben.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
keine
Kartenzahlung
Bitte beachten Sie, dass ab dem 10.10.2022 nur noch Kartenzahlung möglich ist.