Bauleitplanung
Nr. 99012011000000, 99012012000000Bauleitpläne sind der vorbereitende Flächennutzungsplan, welcher das ganze Gemeindegebiet umfasst und der aus dem Flächennutzungsplan entwickelte und einzelne Baugebiete regelnde Bebauungsplan. Planungsträger ist für beides die Gemeinde. Die Gemeinde ist im Rahmen ihrer grundgesetzlich gesicherten Planungshoheit für ihre städtebauliche Entwicklung selbst verantwortlich.
Auf die Aufstellung von Bauleitplänen kann kein Anspruch von Privaten gestellt werden.
An wen muss ich mich wenden?
Was sollte ich noch wissen?
Ein ausführliches Schema zum Ablauf eines Bauleitplanverfahrens finden Sie unter Dokumente
„Ablaufschema Bauleitplanverfahren“
Weitere nützliche Informationen rund um das Thema Städtebauliche Planung finden Sie in dem Leitfaden zur städtebaulichen Planung „Mitplanen-Mitreden-Mitmachen“ vom Hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.
Kartenzahlung
Bitte beachten Sie, dass ab dem 10.10.2022 nur noch Kartenzahlung möglich ist.