Abwassergebühr
Nr. 99129001137000Abwassergebühren und Abwasserbeiträge werden auf der Grundlage kommunaler Satzungen erhoben.
Mit dem Abwasserbeitrag zahlen Sie als Grundstückseigentümer jeweils einmalig einen Kostenanteil für die Herstellung oder Verbesserung der Gesamtanlagen zur Abwasserentsorgung.
Die Abwassergebühr ist laufend für die erbrachte Leistung (Ableitung und Reinigung des Abwassers) zu zahlen. Sie betrifft die Kosten für die Beseitigung von Schmutzwasser und von Niederschlagswasser.
Der Maßstab für die Abwassergebühr ist der Trinkwasserverbrauch. Die Abwassergebühr wird satzungsrechtlich in eine Schmutzwasser- und eine Niederschlagswassergebühr gesplittet. Die Niederschlagswassergebühr bemisst sich nach der versiegelten Grundstücksfläche.