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Wohnung Ummeldung

Sie ziehen innerhalb der Kernstadt Büdingens oder innerhalb eines Stadtteils von Büdingen um? Dann müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen nach Ihrem Einzug beim Bürgerbüro ummelden.

Eine Ausnahme von dieser Meldefrist besteht nur dann, wenn Sie sich besuchsweise vorübergehend bis zu 3 Monate in Büdingen aufhalten oder wenn Sie mit einer Wohnung in Deutschland angemeldet sind und Ihr Aufenthalt 6 Monate nicht übersteigt.

Ihre persönliche Vorsprache ist erforderlich. Nur in Ausnahmefällen kann eine von Ihnen schriftlich bevollmächtigte Person sie zur Ummeldung vertreten. Die von Ihnen beauftragte Person muss in der Lage sein, die zur ordnungsgemäßen Führung des Melderegisters erforderlichen Auskünfte geben zu können.

Tipp: Ziehen Sie innerhalb des Wetteraukreises in Büdingen oder einem Stadtteil von Büdingen um und Ihr Fahrzeug ist bereits im Wetteraukreis gemeldet, können Sie den Fahrzeugschein mit der neuen Adresse direkt im Bürgerbüro aktualisieren lassen.

Um dieses Anliegen bei uns zu erledigen, müssen Sie sich entweder über unsere Homepage einen Termin buchen oder aber Sie kommen zu unseren offenen Sprechzeiten (montags und freitags von 08.00 bis 12.00 Uhr) in unser Bürgerbüro. Ein Onlinedienst steht hierfür leider nicht zur Verfügung.

Hinweis für die Verwaltungsaußenstelle in Düdelsheim:
Aus organisatorischen Gründen müssen Sie für Ihre Vorsprache in unserer Verwaltungsaußenstelle Düdelsheim immer einen Termin buchen

Rechtsgrundlage

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Identitätsnachweis

(Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass für deutsche Staatsangehörige oder Nationalpass oder Passersatzpapiere für ausländische Staatsangehörige)

  •  Bitte bringen Sie die Dokumente aller umziehenden Personen mit
  • Wohnungsgeberbestätigung / Einzugsbestätigung des Wohnungsgebers (Vermieter)

Seit dem 01.11.2015 ist der Wohnungsgeber verpflichtet, dem Meldepflichtigen den Einzug innerhalb von 2 Wochen nach dem Einzug schriftlich mit Unterschrift zu bestätigen

  • Personenstandsurkunden – nur soweit diese bei der Erstanmeldung in Büdingen noch nicht vorlagen

(zum Nachweis des Familienstandes ist die Heiratsurkunde oder Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners oder aber das Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk mitzubringen. Eine Geburtsurkunde ist davon unabhängig immer vorzulegen). Ausländische Urkunden müssen in deutscher Sprache (von einem vereidigten Dolmetscher übersetzt und beglaubigt) oder in internationaler Ausführung vorgelegt werden

  • bei einer Bevollmächtigung bringen Sie bitte die Ihnen schriftlich übertragene Vollmacht und Ihr eigenes gültiges Ausweisdokument mit 
  • ggfs. Kfz-Schein
  • Einverständnis der Sorgeberechtigten anlässlich eines Umzuges eines minderjährigen Kindes, wenn nicht mehr beide Sorgeberechtigten eine gemeinsame Wohnung mit dem Kind haben oder die Hauptwohnung des Kindes von einem Sorgeberechtigten zum anderen wechselt

Welche Gebühren fallen an?

  • Es fallen keine Kosten an.
  • 10,80 EUR für die Aktualisierung der Adresse im Kfz-Schein

Welche Fristen muss ich beachten?

Seit dem 01.11.2015 ist der Wohnungsgeber verpflichtet, dem Meldepflichtigen den Einzug innerhalb von 2 Wochen nach dem Einzug schriftlich mit Unterschrift zu bestätigen