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Windelzuschuss / Müllsäcke

Die Müllsäcke werden bei uns auch umgangssprachlich Windelsäcke genannt.

Fällt bei Ihnen vorübergehend so viel Restmüll an, dass dieser nicht komplett in Ihren Restmüllbehälter (sog. schwarze Tonne) passt? Hierfür können Sie Restmüllsäcke in unserem Bürgerbüro käuflich erwerben (7,50€ pro Restmüllsack). Den Restmüllsack stellen Sie einfach zusammen mit Ihrem Restmüllbehälter (schwarze Tonne) zur Abholung bereit. Bitte beachten Sie, dass andere Säcke von dem Abfuhrunternehmen nicht entsorgt / mitgenommen werden. Eine dauerhafte Entsorgung über Restmüllsäcke ist jedoch nicht zulässig.

Seit Januar 2025 werden in Büdingen die Müllgebühren verursachergerecht (nach Anzahl der Leerungen) berechnet. Hinzu kommt, dass Einwegwindeln von Kleinkindern und inkontinenten Personen künftig zusammen mit dem Hausmüll in der Restmülltonne entsorgt werden müssen.

Für Familien mit Kleinkindern, sowie bei inkontinenten Personen, entstehen durch die Entsorgung der Einwegwindeln erhöhte Kosten. Der Magistrat der Stadt Büdingen hat daher beschlossen, dass jeder Haushalt mit Kleinkindern (bis 2 Jahre) oder mit einer inkontinenten Person (der Wohnsitz in Büdingen ist eine zwingende Voraussetzung), einen Zuschuss für die Entsorgung der Einwegwindeln erhält.

Der Zuschuss für Neugeborene beträgt einmalig 50,00 Euro und wird für die ersten zwei Lebensjahre Ihres Kindes (ab Zuzug in Büdingen) gewährt.
Der Zuschuss bei Inkontinenz beträgt pro Kalenderjahr 30,00 Euro. Hier ist zwingend ein ärztliches Attest vorzulegen.
Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt ausschließlich auf das von Ihnen angegebene Bankkonto. Eine Barauszahlung ist nicht möglich. Wir weisen daher darauf hin, dass der Antrag leserlich auszufüllen ist, da ansonsten eine Bearbeitung nicht erfolgen kann.


Müllsack
Müllsack


Gerne können Sie bei uns auch Bio-Tüten (1 Pack = 10 Tüten) für 0,70€ käuflich erwerben.

Bio-Tüten © Verena Holland
Bio-Tüten © Verena Holland


Um diese Anliegen bei uns zu erledigen, brauchen Sie keinen Termin. Ein Onlinedienst steht hierfür aktuell leider noch nicht zur Verfügung.

Welche Unterlagen werden benötigt?

bei Neugeborenen:
- der Hauptwohnsitz muss zwingend im Zuständigkeitsbereich der Stadt Büdingen sein.

bei Inkontinenz:
- aktuelles ärztliches Attest
- der Hauptwohnsitz muss zwingend im Zuständigkeitsbereich der Stadt Büdingen sein.

Welche Gebühren fallen an?

7,50 EUR pro Müllsack, wenn diese käuflich erworben werden

0,70 EUR für 1 Pack Bio-Tüten (= 10 Tüten)