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23.04.2020

Maskenpflicht ab Montag, 27.04.2020

Stadtverwaltung verteilt keine Masken

Ab Montag, den 27. April 2020, müssen alle Bürgerinnen und Bürger einen Mund-Nase-Schutz tragen, wenn sie die Busse und Bahnen des ÖPNV nutzen oder den Publikumsbereich von Geschäften, Bank- und Postfilialen betreten.

Ausgenommen von der Mundschutz-Pflicht sind Kinder bis zum sechsten Lebensjahr sowie Personen, die aus gesundheitlichen Gründen keinen Mund-Nasenschutz tragen können. In Geschäften und im ÖPNV können Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter darauf verzichten, wenn der Schutz bspw. durch Trennvorrichtungen anderweitig sichergestellt werden kann.

Wichtig: Vorgeschrieben ist damit ausdrücklich kein medizinischer Atemschutz. Im Gegenteil: Diese Masken werden in unseren Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen dringend benötigt. Stattdessen können Bürgerinnen und Bürger einfache Alltagsmasken, aber auch einen Schal oder Tuch, der Mund und Nase bedeckt, verwenden.

Die Stadt Büdingen stellt keine Masken zur Verfügung, weder kostenlos noch kostenpflichtig. Wir verweisen auf die Möglichkeiten

  • Masken zu erwerben, bspw. in Apotheken und Supermärkten sowie bei professionellen oder Hobby-NäherInnen,
  • Masken selbst zu nähen oder
  • Schals oder Tücher zu verwenden.

Das Nichttragen einer Maske stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Wenn Bürgerinnen und Bürger keine Maske aufhaben und nachdem sie angesprochen worden sind, keine aufsetzen, kann ein wiederholter Verstoß mit einem Bußgeld von 50 Euro belegt werden.