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22.09.2023

Sanierungsgebiet »Südliche Altstadt«

Eigentümerinformation Sanierungsvermerk im Grundbuch

Amtsblatt vom 22.09.2023 Nr. 46 Ziff. 157

Als Grundstückseigentümer im Sanierungsgebiet „Südliche Altstadt“ haben Sie vor kurzem eine Mitteilung des Grundbuchamtes über die Eintragung des Sanierungsvermerkes in das Grundbuch erhalten.


Was hat es hiermit auf sich?
Der Sanierungsvermerk ist nach deutschem Baurecht ein Grundbucheintrag, der auf die Lage des Grundstücks in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet hinweist. Nach den gesetzlichen Vorgaben ist mit Rechtskraft der Sanierungssatzung der Sanierungsvermerk in die Grundbücher, in Abteilung II, der betroffenen Grundstücke einzutragen. Dies wurde nun vom Grundbuchamt vorgenommen und Ihnen entsprechend mitgeteilt.
Der Sanierungsvermerk hat keine unmittelbaren rechtlichen Wirkungen, lediglich eine Informations- und Sicherungsfunktion für den Grundstücksverkehr. Nach Abschluss der Stadtsanierung (dies geschieht durch Aufhebung der Sanierungssatzung) wird der Sanierungsvermerk wieder gelöscht. Durch die Eintragung und Löschung entstehen dem Grundstückseigentümer keine Kosten.

In Kürze erhalten alle Eigentümer ein Informationsschreiben in dem wir Sie ausführlich darüber informieren, welchen Hintergrund dieser Sanierungsvermerk hat und was die Eintragung im Einzelnen bedeutet.
Bei weiteren Fragen steht Ihnen das Stadtbauamt der Stadt Büdingen, Frau Schäfer unter 06042 – 8841409 oder per E-Mail unter stadtbauamt@stadt-buedingen.de gerne zur Verfügung.
Frau Schäfer ist urlaubsbedingt ab dem 09.10.2023 wieder erreichbar. Zwischenzeitlich nimmt Frau Henneken unter 06042 – 8841415 Anrufe entgegen. Sie ist ab dem 20.09.2023 wieder erreichbar.

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