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04.10.2023

Förderrichtlinie "Jung kauft Alt" der Stadt Büdingen

Vor dem Hintergrund des demographischen Wandels und der damit einhergehenden Veränderungen auf dem Wohnungsmarkt ergibt sich gerade für die Ortskerne mit älterer, oftmals nicht mehr zeitgemäßer Bestandbebauung, die Problemlage, dass bestehende Wohngebäude leerfallen und ungenutzt bleiben, während in den Außenbereichen weitere Flächen für Baugebietserweiterungen nachgesucht werden.

Das städtische Förderprogramm soll einen Anreiz geben, bestehende ältere Gebäude in den Ortskernen, die seit mindestens zwei Jahren nicht bewohnt wurden, für Interessenten attraktiv zu machen.

Zu diesem Zweck fördert die Stadt Büdingen den Erwerb von leerstehenden Altbauten für Wohnzwecke. Detaillierte Regelungen entnehmen Sie bitte der Förderrichtlinie. Das Programm, das am 11. August 2018 gestartet ist und zunächst bis zum 31. Dezember 2021 befristet war, wird verlängert bis zum 31. Dezember 2024. Anträge auf  Förderung können formlos beim Bauamt der Stadt Büdingen gestellt werden.

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