Amtliche Bekanntmachung des Zweckverbands Interkommunales Gewerbegebiet LIMES
Bekanntmachung des Beschlusses über die Aufstellungdes Umlegungsplanes „Gewerbegebiet LIMES, Erweiterung-West“ gemäß § 69 BauGB
Amtsblatt vom 11.02.2022 Nr. 06 Ziff. 27
n der Baulandumlegung für das Baugebiet „Gewerbegebiet LIMES, Erweiterung West“ in der Gemarkung Langen-Bergheim, Flur 3 und 4, ist der Umlegungsplan, bestehend aus zwei Karten (alter Bestand und neuer Bestand) und dem Umlegungsverzeichnis, nach § 66 Baugesetzbuch durch den Beschluss der Umlegungsstelle (Verbandsvorstand des Zweckverbandes „Interkommunales Gewerbegebiet LIMES“) vom 08.02.2022 aufgestellt worden.
Der Umlegungsplan kann bis zur Berichtigung des Grundbuches während der Dienst-stunden im Rathaus der Gemeinde Hammersbach von jedem eingesehen werden, der ein berechtigtes Interesse darlegt.
Gleichzeitig wird allen Beteiligten des Verfahrens nach § 70 Abs. 1, Satz 1 BauGB ein ihre Rechte betreffender Auszug aus dem Umlegungsplan zugestellt.
Hammersbach, 09.02.2022
Michael Göllner
Verbandsvorsteher