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11.02.2022

Amtliche Bekanntmachung des Zweckverbands Interkommunales Gewerbegebiet LIMES

Bekanntmachung des Beschlusses über die Aufstellungdes Umlegungsplanes „Gewerbegebiet LIMES, Erweiterung-West“ gemäß § 69 BauGB

Amtsblatt vom 11.02.2022 Nr. 06 Ziff. 27

n der Baulandumlegung für das Baugebiet „Gewerbegebiet LIMES, Erweiterung West“ in der Gemarkung Langen-Bergheim, Flur 3 und 4, ist der Umlegungsplan, bestehend aus zwei Karten (alter Bestand und neuer Bestand) und dem Umlegungsverzeichnis, nach § 66 Baugesetzbuch durch den Beschluss der Umlegungsstelle (Verbandsvorstand des Zweckverbandes „Interkommunales Gewerbegebiet LIMES“) vom 08.02.2022 aufgestellt worden.

Der Umlegungsplan kann bis zur Berichtigung des Grundbuches während der Dienst-stunden im Rathaus der Gemeinde Hammersbach von jedem eingesehen werden, der ein berechtigtes Interesse darlegt.

Gleichzeitig wird allen Beteiligten des Verfahrens nach § 70 Abs. 1, Satz 1 BauGB ein ihre Rechte betreffender Auszug aus dem Umlegungsplan zugestellt.

Hammersbach, 09.02.2022

Michael Göllner
Verbandsvorsteher

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