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11.01.2024

Amtliche Bekanntmachung der Stadtwerke Büdingen

Jahresabschluss 2022 der Stadtwerke

Die Stadtverordnetenversammlung hat in der Sitzung am 13.12.2023 gem. § 10 Abs. 2 Zi. 11 der Eigenbetriebssatzung den Jahresabschluss 2022 der Stadtwerke Büdingen festgestellt.

  1. Der Jahresbericht 2022 wird in der vorgelegten Form festgestellt. Der Bericht der Wirtschaftsprüfer über die Prüfung des Jahresabschlusses wird mit Zustimmung zur Kenntnis genommen.
  2. Verwendung Jahresgewinn und Jahresverlust
    1. der Jahresgewinn für den Betriebszweig Gaswerk in Höhe von EUR 18.459,77 wird in die allgemeine Rücklage Gaswerk eingestellt;
    2. der Jahresverlust für den Betriebszweig Wasser in Höhe von EUR 1.543,19 wird aus der allgemeinen Rücklage Wasser entnommen;
    3. der Jahresverlust für den Betriebszweig Wärmeversorgung in Höhe von EUR 661,61 wird aus der allgemeinen Rücklage Wärme entnommen;
    4. der Jahresgewinn für den Betriebszweig Abwasserentsorgung in Höhe von EUR 45.721,47 wird in die allgemeine Rücklage Abwasser eingestellt.
    5. der Jahresgewinn aus dem Betriebszweig Energie (Photovoltaik) in Höhe von EUR 1.183,43 wird in die allgemeine Rücklage Energie eingestellt.
  3. Der Betriebsleitung wird gem. § 114 HGO Entlastung erteilt.
Der Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2022 und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2022 enthält folgenden Bestätigungsvermerk der Abschlussprüfer:

Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des Eigenbetrieb Stadtwerke Büdingen, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2022 geprüft. Nach § 6b Abs. 5 EnWG umfasste die Prüfung auch die Einhaltung der Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG wonach die Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 EnWG, getrennte Konten zu führen und Tätigkeitsabschlüsse aufzustellen sind. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Eigenbetriebssatzung sowie die Einhaltung der Pflichten nach § 6 Abs. 3 EnWG liegen in der Verantwortung der Betriebsleitung des Eigenbetriebs. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht sowie über die Einhaltung der Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6 Abs. 3 EnWG abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden und dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6 Abs. 3 EnWG in allen wesentlichen Belangen erfüllt sind. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Eigenbetriebes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht sowie für die Einhaltung der Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6 Abs. 3 EnWG überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt.

Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Betriebsleitung des Eigenbetriebes sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts sowie die Beurteilung, ob die Wertansätze und die Zuordnung der Konten nach § 6b Abs. 3 EnWG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt sind und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde.

Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung des Jahresabschlusses unter Einbeziehung der Buchführung und des Lageberichtes hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften sowie den ergänzenden Bestimmungen der Betriebssatzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG, wonach für die Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 EnWG getrennte Konten zu führen und Tätigkeitsabschlüsse aufzustellen sind, hat zu keinen Einwendungen geführt.

Hanau, 28.07.2023

Hühn GmbH & Co KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Reinhard Hühn
Wirtschaftsprüfer               

Gem. § 14 Abs. 2 der Eigenbetriebssatzung liegen der Jahresabschluss und der Lagebericht in der Zeit vom 17.01.2024 bis 31.01.2024 in den Stadtwerken Büdingen während der Geschäftszeiten Montag – Donnerstag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie Freitag von 08:00 Uhr bis 12.00 Uhr öffentlich aus.

Büdingen, 12.12.2023

Benjamin Harris
Bürgermeister u. Dezernent der Stadtwerke

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