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17.11.2023

Amtliche Bekanntmachung der Stadtwerke Büdingen

Anpassung der Tarife für die Grund- und Ersatzversorgung mit Erdgas im Netzgebiet der Stadtwerke Büdingen zum 01.01.2024

Amtsblatt vom 17.11.2023 Nr. 56

Die Stadtwerke Büdingen beabsichtigen, vorbehaltlich der Zustimmung durch die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Büdingen gemäß §10 Abs. 2 Ziffer 5 der Eigenbetriebssatzung der Stadtwerke Büdingen, ab dem 01.01.2024 die Tarife für die Grund- und Ersatzversorgung mit Erdgas wie folgt festzulegen:

Allgemeine Preise für die Grundversorgung mit Erdgas
Tarif
Arbeitspreis 1)
Grundpreis
netto

brutto 2)

netto

brutto 2)

Grundversorgungstarif 1 bis 2.000 kWh/Jahr

14,90 ct/kWh

15,94 ct/kWh

4,17 €/Monat

4,46 €/Monat

Grundversorgungstarif 2 ab 2.001 kWh/Jahr

13,05 ct/kWh

13,96 ct/kWh

10,42 €/Monat

11,15 €/Monat

Allgemeine Preise für die Ersatzversorgung mit Erdgas

Die Ersatzversorgung von Haushaltskunden sowie von beruflichen, gewerblichen und landwirtschaftlichen Letztverbrauchern mit einem Gasverbrauch von bis zu 10.000 kWh pro Jahr im Niederdruck erfolgt zu den Allgemeinen Preisen der Grundversorgung.

Die Ersatzversorgung von Nicht-Haushaltskunden im Niederdruck erfolgt zu folgenden Allgemeinen Preisen:

Tarif

Arbeitspreis 1)

Grundpreis
netto

brutto 2)

netto

brutto 2)

Standardlastprofilkunden
10.001 - 150.000 kWh/Jahr

17,00 ct/kWh

18,19 ct/kWh

40,00 €/Monat

42,80 €/Monat

Standardlastprofilkunden
über 150.000 kWh/Jahr

16,90 ct/kWh

18,08 ct/kWh

60,00 €/Monat

64,20 €/Monat

Kunden mit registrierter Leistungsmessung (RLM)
über 1,5 Mio kWh/Jahr

16,80 ct/kWh

17,98 ct/kWh

100,00 €/Monat

107,00 €/Monat

1) Die Netto-Arbeitspreise enthalten die Erdgassteuer in Höhe von 0,55 ct/kWh, die Konzessionsabgabe nach §2 Konzessionsabgabenverordnung (KAV) in Höhe von 0,03 ct/kWh, die CO2-Abgabe in Höhe von 0,726 ct/kWh nach Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) sowie die Gasspeicherumlage in Höhe von 0,145 ct/kWh nach §35e Energiewirtschaftsgesetz. Darüber hinaus enthalten die Netto-Arbeitspreise das Entgelt für die Energielieferung, die Netzentgelte und das Entgelt für den Messstellenbetrieb.

2)  Die Bruttopreise sind kaufmännisch gerundet und beinhalten einen Mehrwertsteuersatz von 7%. Dieser reduzierte Mehrwertsteuersatz auf Erdgas ist zeitlich befristet bis 31.03.2024. Die Abrechnung erfolgt mit Nettopreisen; die Mehrwertsteuer wird in der für den Abrechnungszeitraum gesetzlich geltenden Höhe berechnet.

Erdgastarife für Sondervertragskunden

Die Erdgastarife für Sondervertragskunden Haushalt, Gewerbe und Großkunden werden ebenfalls zum 01.01.2024 gesenkt. Über die Preisanpassungen werden alle Kunden persönlich schriftlich informiert.

Alle Preisblätter und weitere Informationen zur Tarifanpassung sind auf der Internetseite der Stadtwerke Büdingen www.stadtwerke-buedingen.de veröffentlicht.

Büdingen, 17.11.2023

Stadtwerke Büdingen              

gez. Jochen Heyermann
Betriebsleiter Gas/Wasser


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