Amtliche Bekanntmachung der Stadtwerke Büdingen
Anpassung der Tarife für die Grund- und Ersatzversorgung mit Erdgas im Netzgebiet der Stadtwerke Büdingen zum 01.01.2023
Amtsblatt vom 18.11.2022 Nr. 50 Ziff. 225
Die Stadtwerke Büdingen beabsichtigen, vorbehaltlich der Zustimmung durch die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Büdingen gemäß §10 Abs. 2 Ziffer 5 der Eigenbetriebssatzung der Stadtwerke Büdingen, ab dem 01.01.2023 die Tarife für die Grund- und Ersatzversorgung mit Erdgas wie folgt festzulegen:
Allgemeine Preise für die Grundversorgung mit Erdgas
Grundversorgungstarif 1 | bis 2.000 kWh Jahresabnahme | |
netto | brutto 2) | |
Arbeitspreis je kWh 1) | 26,50 ct/kWh | 28,36 ct/kWh |
Monatlicher Grundpreis | 4,17 €/Monat | 4,46 €/Monat |
Grundversorgungstarif 2 |
ab 2.000 kWh Jahresabnahme | |
netto | brutto 2) | |
Arbeitspreis je kWh 1) | 23,30 ct/kWh | 24,93 ct/kWh |
Monatlicher Grundpreis | 10,42 €/Monat | 11,15 €/Monat |
Allgemeine Preise für die Ersatzversorgung mit Erdgas
Die Ersatzversorgung von Haushaltskunden sowie von beruflichen, gewerblichen und landwirtschaftlichen Letztverbrauchern mit einem Gasverbrauch von bis zu 10.000 kWh pro Jahr im Niederdruck erfolgt zu den Allgemeinen Preisen der Grundversorgung. Die Ersatzversorgung von Nicht-Haushaltskunden im Niederdruck erfolgt zu folgenden Allgemeinen Preisen:
Standardlastprofilkunden (SLP) | 10.001 bis 150.000 kWh Jahresabnahme | |
netto | brutto 2) | |
Arbeitspreis je kWh 1) | 30,00 ct/kWh | 32,10 ct/kWh |
Monatlicher Grundpreis | 40,00 €/Monat | 42,80 €/Monat |
Standardlastprofilkunden (SLP) | über 150.000 kWh Jahresabnahme | |
netto | brutto 2) | |
Arbeitspreis je kWh 1) | 29,90 ct/kWh | 32,00 ct/kWh |
Monatlicher Grundpreis | 60,00 €/Monat | 64,20 €/Monat |
Kunden mit registrierter Leistungsmessung (RLM) | über 1,5 Mio kWh Jahresabnahme | |
netto | brutto 2) | |
Arbeitspreis je kWh 1) | 29,80 ct/kWh | 31,89 ct/kWh |
Monatlicher Grundpreis | 100,00 €/Monat | 107,00 €/Monat |
1) Die Netto-Arbeitspreise enthalten die Erdgassteuer in Höhe von 0,55 ct/kWh, die Konzessionsabgabe nach §2 Konzessionsabgabenverordnung (KAV) in Höhe von 0,03 ct/kWh, die CO2-Abgabe in Höhe von 0,55 ct/kWh nach Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG), sowie die Gasspeicherumlage in Höhe von 0,059 ct/kWh nach §35e Energiewirtschaftsgesetz und die Bilanzierungsumlage in Höhe von 0,570 ct/kWh (SLP-Kunden) bzw. 0,390 ct/kWh (RLM-Kunden). Darüber hinaus enthalten die Netto-Arbeitspreise das Entgelt für die Energielieferung, die Netzentgelte und das Entgelt für den Messstellenbetrieb.
2) Die Bruttopreise sind kaufmännisch gerundet und beinhalten einen Mehrwertsteuersatz von 7%. Dieser reduzierte Mehrwertsteuersatz auf Erdgas ist zeitlich befristet vom 01.10.2022 bis 31.03.2024. Die Abrechnung erfolgt mit Nettopreisen; die Mehrwertsteuer wird in der zum Zeitpunkt der Abrechnung gesetzlich festgesetzten Höhe berechnet.
Die Preisblätter und weitere Informationen zur Tarifanpassung sind auf der Internetseite der Stadtwerke Büdingen www.stadtwerke-buedingen.de veröffentlicht.
Kündigungsrecht gem. §5 Abs. 3 GasGVV:
Im Fall einer Änderung der allgemeinen Preise oder Ergänzenden Bedingungen hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung zu kündigen. Änderungen der allgemeinen Preise und Ergänzenden Bedingungen werden gegenüber demjenigen Kunden nicht wirksam, der bei einer Kündigung des Vertrages mit dem Grundversorger die Einleitung eines Wechsels des Versorgers durch entsprechenden Vertragsschluss innerhalb eines Monats nach Zugang der Kündigung nachweist.
Büdingen, 18.11.2022
Stadtwerke Büdingen
gez. Jochen Heyermann
Betriebsleiter Gas/Wasser