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17.11.2023

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Büdingen

Bauleitplanung der Stadt Büdingen, Kernstadt
Bebauungsplan Nr. 52 "Am Lipperts" 2. Änderung

Bekanntmachung der nochmaligen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Amtsblatt vom 17.11.2023 Nr. 56

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Büdingen hat den Bebauungsplan Nr. 52 „Am Lipperts“ 2. Änderung in ihrer Sitzung am 18.10.2019 als Satzung beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich liegt in der Orleshäuser Straße im westlichen Anschluss an die Feuerwehr. Die Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches ist der nachfolgenden Übersichtskarte zu entnehmen. Allgemeines Planziel des Bebauungsplanes ist insbesondere die Ausweisung eines „Sondergebietes für die Nahversorgung“ gemäß § 11 Absatz 3 Baunutzungsverordnung, um das Bauplanungsrecht für einen Lebensmittelvollsortimenter nebst Backshop mit Bestuhlung, einen Lebensmitteldiscounter und einen Drogerie-Fachmarkt in der Orleshäuser Straße zu schaffen.

Aufgrund eines gegen den Bebauungsplan gerichteten Normenkontrollantrages hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof den Bebauungsplan außer Vollzug gesetzt. Um den Bedenken abzuhelfen wurden u.a. eine Schallimmissionsberechnung durchgeführt und ein Lichtimmissionsgutachten erstellt. Die Ergebnisse wurden in die Planunterlagen eingearbeitet. Im Rahmen der erneuten Auslegung soll der Öffentlichkeit die Möglichkeit gegeben werden, den Bebauungsplan einschließlich Begründung und deren Anlagen (erneut) einzusehen. Anlagen sind die Immissionsberechnung (2023), die Auswirkungsanalyse zur geplanten Einzelhandelsentwicklung (2018), die aktualisierte Verkehrsuntersuchung (2023), das Lichtimmissionsgutachten (2023), der Landschaftspflegerische Fachbeitrag (2019), die Floristische Nachkartierung (2023) und die aktualisierte Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls über die Notwendigkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach § 7 UVPG zum Bebauungsplan „Am Lipperts" (2023).

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt. Es wird darauf hingewiesen, dass von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen wird.

Der Entwurf des Bebauungsplanes einschließlich zugehöriger Begründung und der oben genannten Anlagen liegt in der Zeit von

Montag, dem 27.11.2023 bis einschl. Freitag, dem 12.01.2024

in der Stadtverwaltung Büdingen, Bauamt, Eberhard-Bauner-Allee 16, 63654 Büdingen, Zimmer 203 während der folgenden Dienststunden sowie nach Vereinbarung zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:

Montag, Dienstag und Freitag
8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Mittwoch
nach Vereinbarung
Donnerstag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und
16.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Wir bitten um vorherige Terminvereinbarung unter der Rufnummer 06042 884-1409.

Die Planunterlagen werden in das Internet eingestellt und können auf der Homepage der Stadt Büdingen unter https://www.stadt-buedingen.de/Wirtschaft-Stadtplanung/Stadtentwicklung-Bauen/Laufende-Bauleitplanverfahren/ und dem zentralen Internetportal des Landes unter https://bauleitplanung.hessen.de/ eingesehen und heruntergeladen werden.

Stellungnahmen zu dem Bebauungsplan können während der Auslegungsfrist per Email an stadtbauamt@stadt-buedingen.de, schriftlich oder während der oben genannten Dienststunden zur Niederschrift unter der genannten Adresse abgegeben werden. Einsichtnahme und Abgabe von Stellungnahmen zur Niederschrift sind nach telefonischer Terminabsprache auch außerhalb der angegebenen Dienststunden möglich.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Gemäß § 4b BauGB wurde ein Planungsbüro mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt.

Büdingen, den 09.11.2023

Der Magistrat der Stadt Büdingen

Benjamin Harris
Bürgermeister

Hier: Übersichtskarte mit räumlichem Geltungsbereich

Übersichtskarte_BPlan_Nr._52_-_2._Änd.
Übersichtskarte_BPlan_Nr._52_-_2._Änd.

genordet, ohne Maßstab

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