Amtliche Bekanntmachung der Stadt Büdingen
Nachrücken von Bewerbern in die am 14. März 2021 gewählte Stadtverordnetenversammlung der Stadt Büdingen
Amtsblatt vom 03.11.2023 Nr. 54 Ziff. 188
Frau Kathrin Knaf, Freie Wählergemeinschaft Büdingen e. V. (FWG Büdingen), hat mir gegenüber schriftlich auf ihr Mandat in der Stadtverordnetenversammlung verzichtet. Als nächster noch nicht berufener Bewerber des Wahlvorschlages der Freien Wählergemeinschaft Büdingen e. V. (FWG Büdingen) rückt Herr Christian Brand, Auf der Untersten Beunde 26, 63654 Büdingen, in die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Büdingen nach.
Gegen vorstehende Feststellung sind die Rechtsmittel der §§ 25 bis 27 des Kommunalwahlgesetzes gegeben, wonach jeder Wahlberechtigte binnen einer Ausschlussfrist von 2 Wochen nach der Bekanntmachung Einspruch beim Gemeindewahlleiter einlegen kann. Wer nicht die Verletzung eines eigenen Wahlrechtes rügt, muss 100 Unterstützungsunterschriften für seinen Einspruch beifügen, damit dieser zulässig ist.
63654 Büdingen, 02.11.2023
Christian Lohrey
Stellv. Gemeindewahlleiter