Amtliche Bekanntmachung der Stadt Büdingen
Bekanntmachung
der Ergebnisse von Liegenschaftsvermessungen
nach dem Hessischen Vermessungs- und Geoinformationsgesetz
Grenzfeststellungen und Abmarkungen Gewerbegebiet „Reichardsweide“, Büdingen
Amtsblatt vom 29.09.2023 Nr. 48
Es wird bekannt gemacht, dass in der Gemarkung Büdingen im Gewerbegebiet „Reichardsweide“ für die
Flurstücke
Flur 12, Flurstücksnummern 45/16, 45/20, 132/10, 268, 269, 270, 271/3, 271/4, 272, 273, 274/2, 274/5, 274/7, 274/8, 274/11, 274/12, 274/16, 274/17, 274/19, 274/21, 274/22, 274/23, 274/24, 275/2, 275/5, 275/6, 276, 277/1, 277/2, 277/4, 277/6, 277/12, 277/13, 277/14, 277/19, 277/20, 277/23, 277/24, 277/25, 279, 280/1, 280/2, 281, 282
Grenzfeststellungen und Abmarkungen nach den Bestimmungen der §§ 9 bis 15 des Hessischen Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes vom 6. September 2007 (in der derzeit gültigen Fassung) vorgenommen wurden. Über die Maßnahme und deren Ergebnis wurde eine Niederschrift aufgenommen.
Diese Niederschrift sowie die Skizze zur Niederschrift können von den Betroffenen vom 29.09.2023 bis 27.10.2023 von montags bis donnerstags in der Zeit von 8.00 - 12.00 und 14.00 - 16.00 Uhr sowie freitags von 8.00 - 14.00 Uhr in den Räumen des
Vermessungsbüros Müller & Richter, Herzbachweg 71, 63571 Gelnhausen
eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen vorgenannte Maßnahme kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe bei dem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. (FH) Oliver Richter, Herzbachweg 71, 63571 Gelnhausen, schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch erhoben werden. Die Maßnahme gilt zwei Wochen nach ihrer Bekanntmachung als bekannt gegeben.
Gelnhausen, den 29.09.2023
gez. Oliver Richter,
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur