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20.06.2023

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Büdingen

Öffentliche Auflegung der Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen

Amtsblatt vom 23.06.2023 Nr. 32 Ziff. 111

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Büdingen hat in ihrer 34. Sitzung am 16.06.2023 den Beschluss über die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für das Landgericht Gießen und das Amtsgericht Büdingen für die Amtszeit vom 01.01.2024 bis 31.12.2028 gefasst.

Die Liste liegt gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit vom 26.06. bis 07.07.2023 zu jedermanns Einsicht während der Öffnungszeiten im Bürgerbüro (Montag von 8:00 – 12:00 Uhr, Dienstag von 12:00 – 16:00 Uhr, Donnerstag von 7:30 bis 18:00 Uhr und Freitag von 8:00 – 12:00 Uhr), Eberhard-Bauner-Allee 16, 63654 Büdingen, aus.

Gegen die Vorschlagslisten kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche nach Schluss der Auslegung schriftlich bei der Stadtverwaltung Büdingen, Büro für Organarbeit, oder zu Protokoll beim Magistrat der Stadt Büdingen (Anschrift siehe unten) Einspruch mit der Begründung erhoben werden, dass in die Listen Personen aufgenommen wurden, die nach §§ 32 bis 34 GVG nicht aufgenommen werden durften oder sollten.

Büdingen, 20. Juni 2023

Der Magistrat der Stadt Büdingen
- Büro für Organarbeit -
Eberhard Bauner-Allee 16
63654 Büdingen

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