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12.05.2023

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Büdingen

Bauleitplanungen der Stadt Büdingen - Stadtteil Wolferborn

Bebauungsplan Nr. 7 „Feuerwehr Ost“
Hier: Bekanntmachung der erneuten Beteiligung gem. § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB

Amtsblatt vom 12.05.2023 Nr. 23

Der Bebauungsplan Nr. 7 „Feuerwehr Ost“ hat vom 20.12.2021 bis einschließlich 11.02.2022 bei der Stadtverwaltung Büdingen offen gelegen. Nach der Offenlage des Bebauungsplanentwurfs haben sich aus den eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der fortgeschrittenen Gebäudeplanung Änderungen und Ergänzungen ergeben, die in die Planung eingeflossen sind.

Dies betrifft Änderungen und Ergänzungen hinsichtlich des Geltungsbereichs sowie der Standortprüfung, Erschließung, Gebäudeanordnung auf dem Grundstück / Mähwiese, Gebäudehöhe und Niederschlagswasserbehandlung. Eine erneute Beteiligung gem. § 4a Abs. 3 BauGB ist daher erforderlich.

Da der Entwurf nach der Offenlage geändert bzw. ergänzt wurde, sind die Stellungnahmen erneut einzuholen. Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 4a Abs. 3 BauGB Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können. Die Dauer der Auslegung und Frist zur Stellungnahme wird angemessen verkürzt und nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben. Da sich für die parallele Flächennutzungsplanänderung keine Änderungen ergeben haben, werden diese Unterlagen nicht erneut ausgelegt.

Es besteht die Möglichkeit, den Entwurf in der Zeit vom 22.05.2023 bis einschließlich 02.06.2023 bei der Stadtverwaltung Büdingen, 63654 Büdingen, Eberhard-Bauner-Allee 16, Zimmer 203, während der allgemeinen Dienststunden einzusehen. In diesem Zeitraum können Stellungnahmen zu der Planung schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.

Über den Inhalt des Bebauungsplanes wird auf Verlangen auch telefonisch oder via E-Mail (Carolin.Schaefer@stadt-buedingen.de) Auskunft gegeben. Wir bitten um vorherige Terminvereinbarung unter der Rufnummer 06042 884-1409. Zudem wird angeboten, die Planunterlagen elektronisch zur Einsicht zu verschicken.

Ausdrücklich wird auf die zusätzlich bestehende digitale Einsichtnahmemöglichkeit über die Internetseite der Stadt Büdingen unter https://www.stadt-buedingen.de/Wirtschaft-Stadtplanung/Stadtentwicklung-Bauen/Laufende-Bauleitplanverfahren/ oder die Internetseite des zentralen Portals des Landes unter http://bauleitplanung.hessen.de, zur Einsichtnahme und zum Herunterladen, hingewiesen.

Stellungnahmen bzw. Anregungen zum Entwurf können bis zum 02.06.2023 bei der Stadtverwaltung Büdingen im Stadtbauamt und per Briefpost oder E-Mail abgegeben werden.

Der Geltungsbereich der Planänderung ist in der abgedruckten unmaßstäblich verkleinerten Karte durch eine unterbrochene Linie kenntlich gemacht.

Abb.: Geltungsbereich des Bebauungsplans

Feuerwehr Ost Geltungsbereich
Feuerwehr Ost Geltungsbereich

genordet, ohne Maßstab

Büdingen, den 11.05.2023

Der Magistrat der Stadt Büdingen

Benjamin Harris
Bürgermeister

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