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21.04.2023

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Büdingen

Nachrücken von Bewerbern in den am 14. März 2021 gewählten Ortsbeirat Aulendiebach der Stadt Büdingen

Amtsblatt vom 21.04.2023 Nr. 20 Ziff. 69

Herr Christoph Wagenlehner, Aulendiebacher Unabhängige Liste (AUL), hat mir gegenüber schriftlich mit Wirkung zum 25.03.2023 auf sein Mandat im Ortsbeirat verzichtet. Als nächste noch nicht berufene Bewerberin des Wahlvorschlages Aulendiebacher Unabhängige Liste (AUL) rückt Frau Nadya Scheffler, Lerchenstraße 7, 63654 Büdingen, zum 19.04.2023 in den Ortsbeirat Aulendiebach der Stadt Büdingen nach.

Gegen vorstehende Feststellung sind die Rechtsmittel der §§ 25 bis 27 des Kommunalwahlgesetzes gegeben, wonach jeder Wahlberechtigte binnen einer Ausschlussfrist von 2 Wochen nach der Bekanntmachung Einspruch beim Gemeindewahlleiter einlegen kann. Wer nicht die Verletzung eines eigenen Wahlrechtes rügt, muss 7 Unterstützungsunterschriften für seinen Einspruch beifügen, damit dieser zulässig ist.

63654 Büdingen, 21.04.2023

Sven Teschke
Gemeindewahlleiter

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