Amtliche Bekanntmachung der Stadt Büdingen
Gebührenordnung für das Stadtarchiv der Stadt Büdingen
Amtsblatt vom 28.10.2022 Nr. 47 Ziff. 207
Gemäß § 5 und 93 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) i.d.F. der Bekanntmachung vom 7.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 07.05.2020 (GVBl. S. 318) und §§ 1 bis 5a, 9 und 10 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) i.d.F. vom 24.03.2013 (GVBl. S. 134), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28.05.2018 (GVBl. S. 247), hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Büdingen am 07.10.2022 folgende Gebührenordnung beschlossen:
§ 1 Gebührenverzeichnis
1. Allgemeine Gebühren
1.1. schriftliche oder mündliche Beratung und Auskunftserteilung ohne Inanspruchnahme von Archivalien, Literatur usw. |
kostenfrei |
1.2. schriftliche oder mündliche Beratung und Auskunftserteilung unter Inanspruchnahme von Archivalien, Literatur usw. nach Zeitaufwand | je angefangene ¼ Stunde 12,50 € |
1.3. Anfertigung von Abschriften und Übersetzungen aus Archivgut nach Zeitaufwand | je angefangene ¼ Stunde 12,50 € |
1.4. Nutzung von Archivalien im Lesesaal | kostenfrei |
1.5. Beglaubigungen |
je Abschrift/je Seite 2,00 € |
2. Gebühren für Anfertigung von Reproduktionen
2.1. Fotokopien (digital oder analog) von Archivgut |
je Kopie 0,25 € |
2.2. Anfertigung von digitalen Reproduktionen von Archivgut |
je Aufnahme 4,00 € |
2.3. Herstellung eines Datenträgers (USB-Stick) |
je Stück 15,00 € |
2.4. Ausdruck von digitalen Reproduktionen |
je Blatt 0,50 € |
2.5. Übersendung von Kopien und Reproduktionen |
je Auftrag 5,00 € |
3. Gebühren für die Veröffentlichung von Reproduktionen
3.1. für Publikationen im Druck oder elektronisch bei einer Auflage |
|
bis 1.000 Exemplare bis 5.000 Exemplare bis 10.000 Exemplare ab 10.000 Exemplare |
17,00 € 44, 00 € 66,00 € 88,00 € |
3.2. für Film- und Videoproduktionen | 28,00 € |
3.3. für Nutzung im Internet (bis zu / mehr als 1 Jahr) |
44,00 bis 110,00 € |
Hinweis: Nutzungs- und Verwertungsrechte an Archivalien, die noch urheberrechtlichem Schutz unterliegen, sind ggf. von den Nutzer*innen selbst einzuholen.
§ 2 Sonstige Auslagen
Unbeschadet der nach § 1, Position 1.–3. dieser Gebührenordnung festzusetzenden Gebühren hat der*die Nutzer*in dem Stadtarchiv die entstehenden Auslagen zu ersetzen.
§ 3 Verzicht auf die Gebührenerhebung in besonderen Fällen
Bei der Nutzung von Archivgut für wissenschaftliche, ortsgeschichtliche oder Unterrichtszwecke kann das Stadtarchiv auf die Erhebung von Gebühren nach § 1, Position 1.2.–1.3. und 3. dieser Gebührenordnung verzichten.
§ 4 Inkrafttreten
Die Gebührenordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Büdingen, den 27.10.2022
Benjamin Harris Bürgermeister |
Katja Euler Erste Stadträtin |