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30.09.2022

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Büdingen

Bauleitplanung der Stadt Büdingen - Stadtteil Büdingen
Bebauungsplan Nr. 19b „Reichardsweide West“ 4. Änderung
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB
Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Amtsblatt vom 30.09.2022 Nr. 42 Ziff. 183

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Büdingen hat in ihrer Sitzung am 20.05.2022 den Beschluss zur 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 19b „Reichardsweide West“ gefasst. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Die Änderung betrifft das Flurstück 277/25 und ist im Wesentlichen die planungsrechtliche Vorbereitung für eine geplante Nutzung im Südwesten des Plangebiets. Die 4. Planänderung ersetzt die vorangegangenen Fassungen des Bebauungsplans „Reichardsweide West“ und überplant - trotz nur partieller Änderungen - den gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplans.

Die Bebauungsplanänderung kann gemäß § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren aufgestellt werden, da durch die Änderung die Grundzüge der Planung nicht berührt werden.

Im vereinfachten Verfahren kann von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung abgesehen werden. Das Verfahren konzentriert sich somit auf die Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V. mit der Beteiligung der von der Planung betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB. Außerdem wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung abgesehen. Die Überwachung der erheblichen Umweltauswirkungen gem. § 4c BauGB ist nicht anzuwenden.

Die Planung wird in der Zeit vom 10.10.2022 bis einschließlich 11.11.2022 bei der Stadtverwaltung Büdingen, 63654 Büdingen, Eberhard-Bauner-Allee 16, Zimmer 203 zur Einsicht öffentlich ausgelegt. In diesem Zeitraum können Stellungnahmen zu der Planung schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.

Aufgrund der Präventionsmaßnahmen zur Reduzierung des Ausbreitungs-Risikos des sog. Corona-Virus sind die Räume der Verwaltung nicht uneingeschränkt zugänglich. Auf die angepassten Öffnungszeiten der Verwaltung und auf geänderte Einsichtmöglichkeiten der Planunterlagen wird hingewiesen. Zur Einsichtnahme vereinbaren Sie bitte einen separaten Termin mit dem Stadtbauamt unter den Telefonnummern 06042/ 884 - 1409, 884 - 1401 oder 884 - 1400. Bedingung für die Bürgerinnen und Bürger zur Einsichtnahme ist aktuell das Tragen einer Mund-/Nasenbedeckung, wofür um Verständnis gebeten wird.

Über den Inhalt des Bebauungsplanes wird auf Verlangen auch telefonisch unter den o.g. Rufnummern oder via E-Mail (Carolin.Schaefer@stadt-buedingen.de) Auskunft gegeben. Zudem wird angeboten, die Planunterlagen elektronisch zur Einsicht zu verschicken.

Ausdrücklich wird auf die zusätzlich bestehende digitale Einsichtnahmemöglichkeit über die Internetseite der Stadt Büdingen unter www.stadt-buedingen.de/Wirtschaft-Stadtplanung/Stadtentwicklung-Bauen/Laufende-Bauleitplanverfahren/ oder die Internetseite des zentralen Portals des Landes unter http://bauleitplanung.hessen.de, zur Einsichtnahme und zum Herunterladen, hingewiesen.

Stellungnahmen bzw. Anregungen zum Entwurf können bis zum 11.11.2022 bei der Stadtverwaltung Büdingen im Stadtbauamt und per Briefpost oder E-Mail abgegeben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben können.

Die Abgrenzung des Änderungsbereichs ist in der abgedruckten unmaßstäblich verkleinerten Karte durch eine unterbrochene Linie kenntlich gemacht.

Büdingen, den 28.09.2022

Benjamin Harris
Bürgermeister

Reichardsweide_West,_4._Änderung
Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 19 »Reichardsweide West«, 4. Änderung

Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 19 "Reichardsweide West", 4. Änderung
genordet, ohne Maßstab


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