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30.09.2022

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Büdingen

Bauleitplanung der Stadt Büdingen - Stadtteil Düdelsheim
Satzung zur Einbeziehung der Außenbereichsfläche „Mühlstraße“, Gemarkung Düdelsheim, Flur 2, Flurstücke 98/1, 98/2 und 99/1 gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB

Amtsblatt vom 30.09.2022 Nr. 42 Ziff. 184

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Büdingen hat in ihrer Sitzung am 20.05.2022 die Aufstellung einer Satzung zur Einbeziehung der Außenbereichsfläche „Mühlstraße“ beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Der einzubeziehende Bereich ist insgesamt ca. 1.089 qm groß, die drei Flurstücke wurden den Planungsvorstellungen entsprechend bereits neu parzelliert.

Gemäß § 34 Abs. 6 BauGB sind bei der Aufstellung der Satzung die Vorschriften über die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 3 sowie Satz 2 BauGB entsprechend anzuwenden.

Im vereinfachten Verfahren kann von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung abgesehen werden. Das Verfahren konzentriert sich somit auf die Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V. mit der Beteiligung der von der Planung betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB. Außerdem wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung abgesehen. Die Überwachung der erheblichen Umweltauswirkungen gem. § 4c BauGB ist nicht anzuwenden.

Die Planung wird in der Zeit vom 10.10.2022 bis einschließlich 11.11.2022 bei der Stadtverwaltung Büdingen, 63654 Büdingen, Eberhard-Bauner-Allee 16, Zimmer 203 zur Einsicht öffentlich ausgelegt. In diesem Zeitraum können Stellungnahmen zu der Planung schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.

Aufgrund der Präventionsmaßnahmen zur Reduzierung des Ausbreitungs-Risikos des sog. Corona-Virus sind die Räume der Verwaltung nicht uneingeschränkt zugänglich. Auf die angepassten Öffnungszeiten der Verwaltung und auf geänderte Einsichtmöglichkeiten der Planunterlagen wird hingewiesen. Zur Einsichtnahme vereinbaren Sie bitte einen separaten Termin mit dem Stadtbauamt unter den Telefonnummern 06042/ 884 – 1409, 884 – 1401 oder 884 – 1400. Bedingung für die Bürgerinnen und Bürger zur Einsichtnahme ist aktuell das Tragen einer Mund-/Nasenbedeckung, wofür um Verständnis gebeten wird.

Über den Inhalt der Satzung wird auf Verlangen auch telefonisch unter den o.g. Rufnummern oder via E-Mail (Carolin.Schaefer@stadt-buedingen.de) Auskunft gegeben. Zudem wird angeboten, die Planunterlagen elektronisch zur Einsicht zu verschicken.

Ausdrücklich wird auf die zusätzlich bestehende digitale Einsichtnahmemöglichkeit über die Internetseite der Stadt Büdingen unter www.stadt-buedingen.de/Wirtschaft-Stadtplanung/Stadtentwicklung-Bauen/Laufende-Bauleitplanverfahren/ oder die Internetseite des zentralen Portals des Landes unter http://bauleitplanung.hessen.de, zur Einsichtnahme und zum Herunterladen, hingewiesen.

Stellungnahmen bzw. Anregungen zum Entwurf können bis zum 11.11.2022 bei der Stadtverwaltung Büdingen im Stadtbauamt und per Briefpost oder E-Mail abgegeben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben können.

Die Abgrenzung des Einbeziehungsbereichs der Satzung ist in der abgedruckten unmaßstäblich verkleinerten Karte durch eine unterbrochene Linie kenntlich gemacht.

Büdingen, den 28.09.2022

Der Magistrat der Stadt Büdingen

Benjamin Harris
Bürgermeister

Geltungsbereich des Einbeziehungsbereichs "Mühlstraße"
Geltungsbereich des Einbeziehungsbereichs "Mühlstraße"

Geltungsbereich des Einbeziehungsbereichs "Mühlstraße"
genordet, ohne Maßstab

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