Amtliche Bekanntmachung der Stadt Büdingen
Änderung der Hauptsatzung der Stadt Büdingen
Amtsblatt vom 22.07.2022 Nr. 33 Ziff. 151
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die folgende 15. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Büdingen:
15. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Büdingen
Aufgrund der §§ 5 und 6 der Hessischen Gemeindeordnung vom 1. April 2005 GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28.05.2018 (GVBl. I S. 247) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Büdingen in ihrer Sitzung vom 17.11.2020 folgende 15. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung beschlossen:
15. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Büdingen
Art. I
§ 5 Abs. 2 erhält folgende Fassung:
Bürgerinnen/Bürger, die als Stadtverordnete, Ortsbeiratsmitglieder, Ehrenbeamte oder hauptamtliche Wahlbeamte insgesamt mindestens 15 Jahre ihr Mandat oder Amt ausgeübt haben, können geehrt werden. Zu Zeiten des Mandates können Zeiten der Zugehörigkeit zu städtischen Gremien gerechnet werden. Folgende Ehrenbezeichnungen können verliehen werden:
Stadtverordnete | = Ratsfrau/Ratsherr |
Ortsbeiratsmitglied | = Gemeindeälteste/Gemeindeältester |
Stadträtin/Stadtrat | = Ehrenstadträtin/Ehrenstadtrat |
Bürgermeisterin | = Ehrenbürgermeisterin |
Bürgermeister | = Ehrenbürgermeister |
Sonstige Ehrenbeamte | = Eine die überwiegend ehrenamtliche Tätigkeit kennzeichnende Amtsbezeichnung mit dem Zusatz "Ehren". |
Die Ehrenbezeichnung richtet sich in der Regel nach dem zuletzt oder überwiegend ausgeübten Amt oder Mandat und soll erst verliehen werden, wenn der zu Ehrende ausscheidet.
Art. II
Die übrigen Vorschriften bleiben unverändert.
Art. III
Die Änderung tritt am Tag nach der amtlichen Bekanntmachung in Kraft.
Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Satzung mit dem/den hierzu ergangenen Beschluss/Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.
Der Magistrat der Stadt Büdingen
Büdingen, den 22.07.2022
Benjamin Harris
Bürgermeister