Amtliche Bekanntmachung der Stadt Büdingen
Wichtige Zahlungstermine
Amtsblatt vom 06.05.2022 Nr. 19 Ziff. 90
Die Stadtkasse Büdingen weist darauf hin, dass folgende Steuern und Abgaben am 15.05.2022 fällig werden:
II. Quartal 2022 | II. Quartal 2022 |
Abfallbeseitigungsgebühren | II. Quartal 2022 |
Gewerbesteuervorauszahlung | II. Quartal 2022 |
Alle Beiträge, die bis zu diesem Zeitpunkt nicht eingegangen sind, werden durch die Stadtkasse automatisch angemahnt. Nach weiteren 4 Wochen werden die fällig gewordenen Beiträge im Wege des Verwaltungszwangsverfahrens nach den landes-rechtlichen Bestimmungen zwangsweise eingezogen. Bei Nichteinhaltung der Fälligkeit sind die anfallenden Mahngebühren und Säumniszuschläge ebenfalls in voller Höhe zu entrichten.
Es wird gebeten, bei Überweisung stets das Kassenzeichen anzugeben.
Büdingen, den 05.05.2022
-Die Stadtkasse-
i.A.
Donnert