Amtliche Bekanntmachung der Stadt Büdingen
Bauleitplanung der Stadt Büdingen
Amtsblatt vom 08.04.2022 Nr. 15 Ziff. 68
Bauleitplanung der Stadt Büdingen
Bebauungsplan Nr. 6 „Bahnhofstraße“, 5. Änderung, Kernstadt
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Büdingen hat in ihrer Sitzung vom 25.03.2022 die 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 6 „Bahnhofstraße“ beschlossen.
Der Geltungsbereich umfasst einen Teilbereich der Vogelsbergstraße mit der Parzelle Fl. 1 Nr. 594/1 sowie einen weiteren Teilbereich der Straße Pferdsbacher Weg mit den Parzellen Fl. 1 Nr. 526/3 und 526/4 in der Kernstadt von Büdingen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist in der beigefügten Abbildung durch eine unterbrochene Linie kenntlich gemacht.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht.
Planungsziel ist es, die städtebauliche Entwicklung der oben angeführten Fläche langfristig für einen gemeinnützigen Zweck zu sichern. Hierfür ist es erforderlich, dass ein Teil des planungsrechtlich festgesetzten Mischgebiets als eine Gemeinbedarfsfläche neu festgelegt wird.
Büdingen, 01.04.2022
Benjamin Harris
Bürgermeister
Satzung über den Erlass Veränderungssperre gem. §§ 14 und 16 BauGB
Aufgrund der §§ 14 Abs. 1 und 16 Abs. 1 des BauGB in Verbindung mit § 51 HGO hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Büdingen am 25.03.2022 eine Veränderungssperre als Satzung beschlossen und am 08.04.2022 amtlich bekannt gemacht.
§ 1 Räumlicher Geltungsbereich
Der Geltungsbereich der Veränderungssperre erstreckt sich auf den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 6 „Bahnhofstraße“ 5. Änderung und umfasst die Grundstücke der ehemaligen Schlachthausgenossenschaft Fl. 1 Nr. 594/1 sowie 526/3 und 526/4. Dieser Geltungsbereich ist in der beigefügten unmaßstäblich verkleinerten Abbildung durch eine unterbrochene Linie dargestellt.
§ 2 Inkrafttreten
Mit dieser Bekanntmachung tritt die Veränderungssperre in Kraft.
In diesem Bereich dürfen somit keine baulichen oder wertsteigernden Veränderungen gem. § 14 Abs. 1 BauGB durchgeführt werden.
Abb: Geltungsbereich der 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 6 „Bahnhofstraße“ sowie Geltungsbereich der Veränderungssperre - genordet, ohne Maßstab
Büdingen, 01.04.2022
Benjamin Harris
Bürgermeister