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01.04.2022

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Büdingen

Nachrücken von Bewerbern in die am 14. März 2021 gewählte Stadtverordnetenversammlung der Stadt Büdingen

Amtsblatt vom 01.04.2022 Nr. 14 Ziff. 62

Frau Katja Euler, Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD, hat mir gegenüber am 30.03.2022 mit Wirkung zum 01.04.2022 schriftlich auf ihr Mandat in der Stadtverordnetenversammlung verzichtet. Die nächsten noch nicht berufenen Bewerber der Liste, Herr Manfred Hix, Frau Tamara Rösch und Herr Edgar Stürz, haben auf die Annahme des Mandats verzichtet. Als nächster noch nicht berufener Bewerber des Wahlvorschlages der SPD rückt Herr Boris Winter, An der Dornhecke 3, 63654 Büdingen, zum 01.04.2022 in die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Büdingen nach.

Gegen vorstehende Feststellung sind die Rechtsmittel der §§ 25 bis 27 des Kommunalwahlgesetzes gegeben, wonach jeder Wahlberechtigte binnen einer Ausschlussfrist von 2 Wochen nach der Bekanntmachung Einspruch beim Gemeindewahlleiter einlegen kann. Wer nicht die Verletzung eines eigenen Wahlrechtes rügt, muss 100 Unterstützungsunterschriften für seinen Einspruch beifügen, damit dieser zulässig ist.

Büdingen, 30.03.2022

Sven Teschke
Gemeindewahlleiter

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